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-====== ⏳ Wohnzeit & Vertragsdauer ======+====== Wohnzeit und Verlängerung in Hamburger Wohnanlagen ======
  
-Die Wohnzeit in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg ist grundsätzlich befristetDiese Seite erklärt die aktuelle Regelwohnzeitden Verlängerungsantrag und den Entscheidungsweg.+Die reguläre Wohnzeit richtet sich nach den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien des Studierendenwerks und deinem VertragPrüfe dein konkretes Vertragsende frühzeitigbesonders wenn du eine Verlängerung beantragen möchtest.
  
-----+<WRAP ww-note ww-note-official> 
 +**Keine automatische Verlängerung**
  
-===== 🗓️ Regelwohnzeit =====+Ein befristeter Mietvertrag verlängert sich nicht allein deshalb, weil Studium oder Ausbildung weiterlaufen. Du brauchst einen anerkannten Verlängerungsgrund, einen fristgerechten schriftlichen Antrag und die verlangten Nachweise. Die Entscheidung trifft das dafür vorgesehene Verfahren. 
 +</WRAP>
  
-Nach den aktuellen Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien gilt:+===== Reguläre Wohnzeit ===== 
 + 
 +Nach den seit **22. September 2025** geltenden Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien gilt:
  
   * Die reguläre Wohnzeit beträgt **48 Monate**.   * Die reguläre Wohnzeit beträgt **48 Monate**.
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   * In Sonderfällen kann eine kürzere Wohnzeit vereinbart werden.   * In Sonderfällen kann eine kürzere Wohnzeit vereinbart werden.
  
-Welche Dauer für dich gilt, steht im Wohnplatzangebot und im Mietvertrag. Der aktuelle allgemeine Mietvertrag nennt vier Jahre als Höchstmietdauer, sofern schriftlich keine andere Mietzeit vereinbart wird.+Welche Dauer für dich gilt, steht im Wohnplatzangebot und im Mietvertrag. Der aktuelle allgemeine Mietvertrag nennt vier Jahre als Höchstmietdauer, sofern schriftlich keine andere Mietzeit vereinbart wird. Wohnzeiten bei weiteren Trägern studentischer Wohnangebote in Hamburg können nach den aktuellen Bedingungen angerechnet werden.
  
-Wohnzeiten in Häusern des Studierendenwerks und bei anderen Wohnheimträgern in Hamburg werden nach den aktuellen Mietbedingungen zusammengerechnet.+===== Anerkannte Verlängerungsgründe =====
  
-----+Die Richtlinie nennt folgende Gründe:
  
-===== 🎓 Wohnberechtigung nachweisen =====+  * eine nachgewiesene Abschlussphase des Studiums oder der Berufsausbildung, in der der Abschluss voraussichtlich im Verlängerungszeitraum erreicht wird, 
 +  * **regelmäßiges Engagement in der studentischen Selbstverwaltung einer Wohnanlage oder in anderen Bereichen beziehungsweise Gremien des Studierendenwerks**, 
 +  * sonstige schwerwiegende Gründe, etwa Studium oder Ausbildung mit Kind, eine Behinderung oder chronische Erkrankung, 
 +  * eine besondere Härte, die durch den Auszug entstehen würde.
  
-Der aktuelle allgemeine Mietvertrag verlangt zu Beginn jedes Semesters oder auf Anforderung einen Nachweis darüberdass du:+Treffen mehrere anerkannte Gründe zu, können Verlängerungszeiträume nach der Richtlinie addiert werden. Engagement ist damit ausdrücklich ein möglicher Verlängerungsgrund, aber keine automatische Zusage. Wie du dich beteiligen kannst, erklärt die Seite [[de:mitbestimmung:studentische_selbstverwaltung|Studentische Selbstverwaltung]].
  
-  * ordnungsgemäß an einer wohnberechtigenden Hamburger Hochschule immatrikuliert bist oder +===== Grund und Nachweis zusammen denken =====
-  * eine wohnberechtigende Ausbildung bei einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg absolvierst.+
  
-Studierende weisen dies üblicherweise mit der Immatrikulationsbescheinigung nach; Auszubildende mit den vom Studierendenwerk verlangten Ausbildungsnachweisen. Beachte die für deine Wohnanlage und deinen Vertrag geltenden Vorgaben.+Die Richtlinie nennt keine abschließende, für jeden Fall identische Dokumentenliste. Ein Nachweis sollte deshalb genau den geltend gemachten Grund und den benötigten Zeitraum nachvollziehbar machenBeispiele zur Vorbereitung sind:
  
-----+^ Verlängerungsgrund ^ Was nachvollziehbar werden sollte ^ Möglicher Nachweis – aktuellen Antrag prüfen ^ 
 +| Abschlussphase | Welcher Abschluss ansteht und warum er voraussichtlich im beantragten Zeitraum erreicht wird | aktuelle Studienoder Ausbildungsbescheinigung, Fortschrittsbeziehungsweise Abschlussnachweis oder Bestätigung der zuständigen Stelle | 
 +| Regelmäßiges Engagement | Aufgabe, Zeitraum und tatsächliche Regelmäßigkeit innerhalb der Selbstverwaltung oder eines Gremiums des Studierendenwerks | formlose, datierte Bestätigung durch die Haussprecherin beziehungsweise den Haussprecher; für deren eigenes Engagement kann der Vorsitz ein entsprechendes Schreiben bei der zuständigen Referatsleitung des Studierendenwerks erfragen | 
 +| Studium oder Ausbildung mit Kind, Behinderung oder chronische Erkrankung | Warum der Verbleib den Studienoder Ausbildungsfortgang absichert und welcher Zeitraum benötigt wird | die im Verfahren verlangte geeignete Bescheinigung; sensible Daten nur über den offiziellen geschützten Weg | 
 +| Besondere Härte durch den Auszug | Konkrete Umstände, unmittelbare Folgen eines Auszugs und beantragter Zeitraum | strukturierte Begründung und passende Belege zum Einzelfall |
  
-===== 🔄 Verlängerung beantragen =====+Diese Beispiele sind keine Zusage und ersetzen weder das aktuelle Formular noch eine Nachforderung. Frage bei Unklarheit frühzeitig die im Verfahren genannte Stelle, statt sensible Unterlagen vorsorglich an allgemeine E-Mail-Adressen zu senden.
  
-Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Der schriftliche Antrag muss **spätestens drei Monate vor Ablauf der Wohnzeit** beim Studierendenwerk vorliegen. Diese Frist ist in den Richtlinien ausdrücklich als Ausschlussfrist bezeichnet.+<WRAP ww-note ww-note-experience> 
 +**Kein festes Formular für die Engagementbestätigung**
  
-Als Verlängerungsgründe nennen die aktuellen Richtlinien insbesondere:+In der Praxis bestätigt die Haussprecherin beziehungsweise der Haussprecher das regelmäßige Engagement formlos. Sinnvoll sind Name, ausgeübte Aufgabe, Zeitraum und eine kurze Einordnung der regelmäßigen Tätigkeit sowie Datum und Name der bestätigenden Person. Benötigt der Vorsitz selbst eine Bestätigung, kann er ein entsprechendes Schreiben bei der zuständigen Referatsleitung des Studierendenwerks erfragen. 
 +</WRAP>
  
-  die nachgewiesene Abschlussphase des Studiums oder der Berufsausbildung, +===== Antrag und Ausschlussfrist ===== 
-  * regelmäßiges Engagement in der Selbstverwaltung einer Wohnanlage oder in anderen Bereichen beziehungsweise Gremien des Studierendenwerks, + 
-  * schwerwiegende Gründe, etwa Studium oder Ausbildung mit Kind, eine Behinderung oder chronische Erkrankung+Der schriftliche Antrag muss **spätestens drei Monate vor Ablauf der Wohnzeit** beim Studierendenwerk vorliegen. Die Richtlinie bezeichnet dies ausdrücklich als Ausschlussfrist. Reiche Antrag und Nachweise daher vorher vollständig über den aktuellen offiziellen Weg ein. 
-  * eine besondere Härte, die durch den Auszug entstehen würde.+ 
 +===== Wer entscheidet? ===== 
 + 
 +  - Die Abteilung Wohnen prüft eingehende Anträge nach Richtlinie und Grundsatzbeschlüssen. 
 +  - Der Hausaufnahmeausschuss (HAA) der jeweiligen Wohnanlage gibt bei Verlängerungen eine Empfehlung ab. 
 +  - Stimmen HAA und Studierendenwerk übereinwird die Entscheidung mitgeteilt. 
 +  - Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Zentrale Aufnahmeausschuss (ZA). 
 + 
 +===== Welcher Fall betrifft dich? ===== 
 + 
 +<WRAP ww-category-grid> 
 + 
 +<WRAP ww-category-card> 
 +<WRAP ww-category-number>VERTRAGSENDE PRÜFEN</WRAP> 
 + 
 +==== Reguläre Wohnzeit ==== 
 + 
 +Datum im Vertrag notieren und den Auszug rechtzeitig vorbereiten. 
 + 
 +<WRAP ww-card-link> 
 +[[de:einzug:2_6_auszug|Auszug planen]] 
 +</WRAP> 
 +</WRAP> 
 + 
 +<WRAP ww-category-card> 
 +<WRAP ww-category-number>GRUND + NACHWEIS</WRAP> 
 + 
 +==== Verlängerung beantragen ====
  
-Treffen mehrere anerkannte Gründe zu, können Verlängerungszeiträume addiert werden.+Anerkannten Grund belegen und die Drei-Monats-Ausschlussfrist einhalten. 
 +</WRAP>
  
-Reiche den Antrag frühzeitig und vollständig mit den erforderlichen Nachweisen ein. Welche Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus dem Antragsverfahren und den aktuellen Hinweisen des Studierendenwerks.+<WRAP ww-category-card> 
 +<WRAP ww-category-number>FRÜHER AUSZIEHEN</WRAP>
  
-----+==== Selbst kündigen ====
  
-===== 🏛️ Wer entscheidet über den Antrag? =====+Form und Frist ausschließlich im eigenen Vertrag prüfen.
  
-Der Ablauf ist in den Richtlinien festgelegt:+<WRAP ww-card-link> 
 +[[de:einzug:2_6_auszug|Kündigung und Übergabe prüfen]] 
 +</WRAP> 
 +</WRAP>
  
-  Die Abteilung Wohnen prüft alle eingehenden Verlängerungsanträge nach den Richtlinien und den geltenden Grundsatzbeschlüssen. +<WRAP ww-category-card> 
-  Der Hausaufnahmeausschuss der jeweiligen Wohnanlage gibt bei Verlängerungen eine Empfehlung ab. +<WRAP ww-category-number>UNSICHERER FALL</WRAP>
-  Stimmen Hausaufnahmeausschuss und Studierendenwerk überein, wird die Entscheidung der antragstellenden Person mitgeteilt. +
-  Weichen die Empfehlungen voneinander ab, entscheidet der **Zentrale Aufnahmeausschuss**.+
  
-----+==== Beratung suchen ====
  
-===== 📑 Kündigung und Ende der Wohnberechtigung =====+Bei Härte, fehlenden Nachweisen oder Belastung früh die passende Beratung wählen.
  
-Der aktuelle allgemeine Mietvertrag sieht für eine ordentliche Kündigung eine Frist von **sechs Wochen zum Ende eines Monats** vor. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; der Vertrag lässt außerdem die Übermittlung über das persönliche Mieter:innenportal zu.+<WRAP ww-card-link> 
 +[[de:hilfe:beratung|Beratung finden]] 
 +</WRAP> 
 +</WRAP>
  
-Fällt die Wohnberechtigung weg, weil die Immatrikulation nicht besteht oder die Ausbildung vorzeitig endet, sieht der aktuelle allgemeine Mietvertrag ebenfalls eine Beendigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende vor.+</WRAP>
  
-Für dich ist immer der tatsächlich abgeschlossene Mietvertrag maßgeblich. Besondere Verträge einzelner Wohnanlagen können abweichende Regelungen enthalten.+===== Offizielle Quellen =====
  
-----+  * [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf|Aufnahmeund Verlängerungsrichtlinien, wirksam seit 22. September 2025]] 
 +  * [[https://www.stwhh.de/wohnen/bewerbungsinformationen|Aktuelle Bewerbungsund Vertragsunterlagen]] 
 +  * [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Standard_Mietvertrag_Stand_Februar_2026.pdf|Allgemeiner Mietvertrag, Stand Februar 2026]] 
 +  * [[https://www.stwhh.de/wohnen-fuer-studierende-und-auszubildende/mieterinnen-portal|Mieter:innenportal]]
  
-===== 🔎 Offizielle Quellen =====+<WRAP ww-related> 
 +===== Weiterführende Themen =====
  
-  * [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf|Studierendenwerk Hamburg – Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien]] +  * [[de:mitbestimmung:gremien|HAA und ZA verständlich erklärt]] 
-  * [[https://www.stwhh.de/wohnen/bewerbungsinformationen|Studierendenwerk Hamburg – Bewerbungsinformationen und aktuelle Vertragsunterlagen]] +  * [[de:mitbestimmung:studentische_selbstverwaltung|In der Selbstverwaltung mitmachen]] 
-  * [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Standard_Mietvertrag_Stand_Februar_2026.pdf|Studierendenwerk Hamburg – allgemeiner Mietvertrag für Dauerbewohner:innen, Stand 02/2026]] +  * [[de:einzug:2_6_auszug|Auszug vorbereiten]] 
-  * [[https://www.stwhh.de/wohnen-fuer-studierende-und-auszubildende/mieterinnen-portal|Studierendenwerk Hamburg – Mieter:innenportal]]+  * [[de:hilfe:beratung|Beratung finden]] 
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