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-====== 🏛️ Gremien & Mitwirkung im Studierendenwerk Hamburg ======+====== Gremien für Aufnahme, Verlängerung und Mitbestimmung ======
  
-In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg +Bei Aufnahme, Härtefällen und einer Verlängerung der Wohnzeit wirken mehrere Stellen mit. Die seit **22. September 2025** geltende offizielle Richtlinie beschreibt Zusammensetzung und Entscheidungsweg von Hausaufnahmeausschuss und Zentralem Aufnahmeausschuss. ((Studierendenwerk Hamburg: Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinienwirksam seit 22. September 2025https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf))
-gibt es mehrere Gremien und Ausschüsse, +
-die MitbestimmungOrganisation und +
-Entscheidungsprozesse strukturieren.+
  
-Diese Gremien basieren auf offiziellen Richtlinien +===== Vier ähnlich klingende Ebenen =====
-und tragen zur Transparenz +
-und zur Beteiligung der Bewohner:innen bei. :contentReference[oaicite:1]{index=1}+
  
-----+^ Ebene ^ Wofür sie da ist ^ Was sie nicht ersetzt ^ 
 +| **Studentische Selbstverwaltung (SV)** | Vertritt Bewohner:innen vor Ort, organisiert Beteiligung und gestaltet das Gemeinschaftsleben nach der lokalen Satzung. | Keine Hausverwaltung und keine Entscheidung über deinen Mietvertrag. | 
 +| **Hausausschuss (HA)** | Berät nach dem weiterhin veröffentlichten Statut lokale Satzung, Belegungsund Umzugsordnung, bauliche Themen und Konflikte. | Nicht mit dem Hausaufnahmeausschuss gleichzusetzen. | 
 +| **Hausaufnahmeausschuss (HAA)** | Gibt nach der Richtlinie von 2025 Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen und wirkt bei interner Belegung und Umzügen mit. | Seine Empfehlung ist noch kein Bescheid. | 
 +| **Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA)** | Fasst wohnanlagenübergreifende Grundsatzbeschlüsse und behandelt Sonderfälle, Einsprüche und abweichende Bewertungen. | Keine allgemeine Beratungsstelle für normale Vertragsoder Reparaturfragen. |
  
-===== 🏠 Studentische Selbstverwaltung =====+Die Unterscheidung ist wichtig: **HA** und **HAA** sind zwei verschiedene Gremien. Für einen persönlichen Antrag bleibt der offizielle Eingang beim Studierendenwerk entscheidend, auch wenn studentische Vertreter:innen im Verfahren mitwirken.
  
-Die studentische Selbstverwaltung (SV) +===== Hausaufnahmeausschuss (HAA=====
-ist ein zentrales Gremium +
-auf Wohnanlage-Ebene.+
  
-Sie wird durch die Bewohner:innen gewählt +In jeder Wohnanlage wird ein **Hausaufnahmeausschuss**kurz HAA, gebildetNach der Richtlinie gehören dazu:
-und vertritt deren Interessen gegenüber dem +
-Studierendenwerk. Die SV organisiert +
-Gemeinschaftsaktivitätenbetreut Räume +
-und ist erste Ansprechperson für interne Anliegen. :contentReference[oaicite:2]{index=2}+
  
-Grundlage für die Arbeit der SV +  * die Protektorin oder der Protektor als Vorsitz, 
-ist eine von der Mehrheit der Bewohner:innen +  * zwei Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltung, 
-beschlossene Satzung, +  * eine hauptamtliche Vertretung des Studierendenwerksin der Regel die Hausverwaltung.
-die durch den Hausausschuss genehmigt wird:contentReference[oaicite:3]{index=3}+
  
-----+Gibt es keine Protektorin beziehungsweise keinen Protektor, übernimmt die Selbstverwaltung den Vorsitz. Der HAA gibt Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen. Außerdem befasst er sich mit der Belegung innerhalb der Wohnanlage und empfiehlt interne Umzüge auf Grundlage der genehmigten Belegungsund Umzugsordnung.
  
-===== 🤝 Beirat Wohnen =====+===== Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA) =====
  
-Der Beirat Wohnen ist ein übergeordnetes Gremium +Der **Zentrale Aufnahmeausschuss**, kurz ZA, arbeitet wohnanlagenübergreifend. Ihm gehören nach der Richtlinie ein Protektor oder eine Protektorin im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertreter:innen des Studierendenwerks, zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen und eine von den Hamburger ASten benannte, nicht im Haus wohnende Person an.
-für alle Wohnanlagen.+
  
-Er besteht unter anderem aus:+Der ZA fasst Grundsatzbeschlüsse für Aufnahme- und Verlängerungsverfahren und behandelt unter anderem nicht eindeutig geregelte Sonderfälle, Einsprüche, Härtefälle und abweichend bewertete Verlängerungsanträge.
  
-  * dem vom Aufsichtsrat gewählten Vorsitzenden   +Die Richtlinie regelt auch das VerfahrenDer ZA tagt grundsätzlich einmal monatlich und nicht öffentlich. Er ist ab drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig, entscheidet mit Stimmenmehrheit und übermittelt seine Protokolle an die Hausaufnahmeausschüsse. Die zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen werden für ein Jahr gewählt; jede Selbstverwaltung kann dafür bis zu zwei Wahlberechtigte und bis zu zwei Kandidat:innen benennen.
-  * einer stellvertretenden Vorsitzenden   +
-  * Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltungen   +
-  * den Protektor:innen   +
-  * ggfexternen Vertreter:innen des öffentlichen Lebens :contentReference[oaicite:4]{index=4}+
  
-Aufgaben des Beirats Wohnen sind vor allem:+===== So läuft ein Verlängerungsantrag =====
  
-  * Empfehlungen zum Wirtschaftsplan des studentischen Wohnens   +  - Der schriftliche Antrag muss spätestens drei Monate vor Ende der Wohnzeit beim Studierendenwerk vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist. 
-  * Stellungnahmen zur sozialen Lage und Wohnsituation der Studierenden   +  - Die Abteilung Wohnen prüft den Antrag anhand der Richtlinie und der Grundsatzbeschlüsse des ZA. 
-  * Beratung der Geschäftsführung bzwdes Aufsichtsrats :contentReference[oaicite:5]{index=5}+  - Der zuständige HAA gibt eine Empfehlung ab. 
 +  - Stimmen HAA und Studierendenwerk überein, wird die Entscheidung mitgeteilt. 
 +  - Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der ZA.
  
-Protektor:innen sind stimmberechtigte Mitglieder +<WRAP ww-note ww-note-official> 
-des Beirats Wohnen und tragen die Perspektive +**Empfehlung ist nicht automatisch die Entscheidung**
-der Wohnanlagen in dieses Gremium. :contentReference[oaicite:6]{index=6}+
  
-----+Für deinen Antrag zählt die schriftliche Mitteilung des Studierendenwerks. Reiche Gründe und Nachweise vollständig und fristgerecht über den offiziellen Weg ein. 
 +</WRAP>
  
-===== 🏠 Hausaufnahmeausschuss (HAA) =====+===== Hausausschuss (HAund Beirat Wohnen =====
  
-Der Hausaufnahmeausschuss arbeitet +Der **Hausausschuss (HA)** ist nicht dasselbe wie der HAA. Das weiterhin veröffentlichte Statut von **2008** beschreibt den HA unter anderem für lokale Satzung, Belegungs- und Umzugsordnung, bauliche Themen und Vermittlung. Es beschreibt außerdem einen Beirat Wohnen. Weil diese Quelle älter ist, werden wechselnde Besetzung und heutige Praxis hier nicht als unverändert behauptet. ((Studierendenwerk Hamburg: Statut für die Selbstverwaltung in Wohnanlagen, 16. April 2008, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf))
-auf Ebene der jeweiligen Wohnanlage +
-und ist Teil des Vergabeprozesses +
-für Wohnplätze.+
  
-Er befasst sich mit:+Nach diesem Statut gehören zum HA eine Protektorin oder ein Protektor im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertretungen des Studierendenwerks und zwei von der Selbstverwaltung benannte Bewohner:innen. Genannt werden unter anderem die Genehmigung der lokalen SV-Satzung, Stellungnahmen zur Wohnsituation und Mietkalkulation, ergänzende Regeln zur internen Belegung und zu Umzügen, bauliche Themen sowie Vermittlung bei Konflikten. Das Statut sieht mindestens eine hausöffentliche Sitzung pro Semester vor. Ob und in welcher Form dieses Verfahren heute in deiner Wohnanlage praktiziert wird, sollte vor Ort bestätigt werden.
  
-  * der internen Vergabe freiwerdender Wohnplätze   +===== Wie Bewohner:innen mitwirken können =====
-  * Umzügen innerhalb der Wohnanlage   +
-  * Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit einzelner Bewohner:innen  +
  
-Der HAA bringt die Wahrnehmung +  * Mindestens einmal pro Semester an der Hausvollversammlung und der Wahl der studentischen Selbstverwaltung teilnehmen. 
-der Wohnanlage ein +  * Sich in die studentische Selbstverwaltung wählen lassen oder ein Projekt dort einbringen. 
-und gibt fundierte Empfehlungen +  * Als von der Selbstverwaltung benannte Person im HAA mitarbeiten. 
-an den Zentralen Aufnahmeausschuss:contentReference[oaicite:7]{index=7}+  * Über die Selbstverwaltung an der Wahl der wohnanlagenübergreifenden ZA-Vertretungen mitwirken. 
 +  * Bei einem eigenen Antrag trotzdem den offiziellen schriftlichen Weg und alle Fristen einhalten.
  
-----+<WRAP ww-note ww-note-local> 
 +**Formelle Grundlage und gelebte Praxis trennen**
  
-===== 🏛️ Zentraler Aufnahmeausschuss (ZAA) =====+Die Richtlinie von 2025 ist für HAA und ZA die aktuelle Grundlage. Aussagen zu HA, Beirat Wohnen und lokaler Selbstverwaltungsstruktur stammen aus dem weiterhin veröffentlichten Statut von 2008. Aktuelle Termine, Personen und örtliche Verfahren gehören deshalb in den lokalen Aushang oder eine datierte Mitteilung. 
 +</WRAP>
  
-Der Zentrale Aufnahmeausschuss ist ein +<WRAP ww-related> 
-übergeordnetes Gremium für alle Wohnanlagen.+===== Passende nächste Seiten =====
  
-Er setzt sich zusammen aus: +  * [[de:einzug:2_4_wohnzeit|Wohnzeit verlängern oder ausziehen]
- +  * [[de:mitbestimmung:studentische_selbstverwaltung|Studentische Selbstverwaltung]] 
-  einer Protektor:in als Vorsitzender   +  [[de:mitbestimmung:protektoren|Protektor:innen]] 
-  * zwei hauptamtlichen Vertreter:innen des Studierendenwerks   +</WRAP>
-  * zwei Studierendenvertreter:innen der SV   +
-  * einer vom Allgemeinen Studierendenausschuss benannten Person (nicht Bewohner:in) :contentReference[oaicite:8]{index=8} +
- +
-Zu seinen Aufgaben gehören: +
- +
-  * Erarbeitung von Empfehlungen für die **Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien**   +
-  * Empfehlung zur Aufnahme von Bewerber:innen   +
-  * Empfehlung zur Verlängerung der Wohnzeit bei Härte- und Sonderfällen   +
-  * Berücksichtigung der Empfehlungen der Hausaufnahmeausschüsse :contentReference[oaicite:9]{index=9} +
- +
-Diese Empfehlungen werden dem Beirat Wohnen vorgelegt +
-und bilden die Grundlage für Entscheidungen +
-in Einzelfällen oder bei Richtlinienanpassungen. +
- +
----- +
- +
-===== 🧯 Hausausschuss ===== +
- +
-Der Hausausschuss dient als Forum +
-für den Austausch zwischen: +
- +
-  * studentischer Selbstverwaltung   +
-  * Protektor:innen   +
-  * Studierendenwerk +
- +
-Er findet üblicherweise einmal pro Semester statt +
-und ist ein zentraler Ort für Abstimmung +
-über organisatiorische, strukturelle und gemeinschaftliche Themen. :contentReference[oaicite:10]{index=10} +
- +
----- +
- +
-===== 📣 Mitwirkung & Wahlen ===== +
- +
-Je nach Gremium gibt es unterschiedliche Wege +
-zur Beteiligung: +
- +
-  * **SV und Vollversammlung:** direkte Wahl durch Bewohner:innen   +
-  * **Protektor:innen:** bestimmt von der SV, ernannt durch den Beirat Wohnen   +
-  * **Vertreter im ZAA:** durch SV bzw. AStA benannt +
- +
-Mitwirkung ist ausdrücklich erwünscht +
-und ermöglicht eine aktive Gestaltung +
-des studentischen Wohnens. +
- +
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-===== 📌 Weiterführende Informationen ===== +
- +
-📄 Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien   +
-👉 [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Endfassung_Aufnahme-_und_Verlaengerungslinien_11_2020.pdf|Studierendenwerk Hamburg – Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien]] :contentReference[oaicite:11]{index=11} +
- +
-📄 Statut für die Selbstverwaltung   +
-👉 [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf|Studierendenwerk Hamburg – Statut Selbstverwaltung]] :contentReference[oaicite:12]{index=12} +
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-📄 Studierendenwerksgesetz (Rechtsgrundlage)   +
-👉 [[https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/STW_Hamburg/__Downloads/Ueber_das_STW_Hamburg/StW_Gesetz_fuer_Homepage_2024_01_01.pdf|Studierendenwerk Hamburg – Studierendenwerksgesetz]] :contentReference[oaicite:13]{index=13}+
  
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