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-====== 🏛️ Gremien Mitbestimmung ======+====== Gremien für Aufnahme, Verlängerung und Mitbestimmung ======
  
-Das studentische Wohnen im Studierendenwerk Hamburg +Bei Aufnahme, Härtefällen und einer Verlängerung der Wohnzeit wirken mehrere Stellen mit. Die seit **22. September 2025** geltende offizielle Richtlinie beschreibt Zusammensetzung und Entscheidungsweg von Hausaufnahmeausschuss und Zentralem Aufnahmeausschuss. ((Studierendenwerk Hamburg: Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinienwirksam seit 22. September 2025https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf))
-ist durch mehrere Gremien strukturiert, +
-die MitwirkungTransparenz +
-und geregelte Entscheidungsprozesse ermöglichen.+
  
-Neben der studentischen Selbstverwaltung +===== Vier ähnlich klingende Ebenen =====
-existieren Ausschüsse, +
-die insbesondere bei Aufnahme- +
-und Verlängerungsentscheidungen mitwirken.+
  
-Die Grundlagen finden sich im +^ Ebene ^ Wofür sie da ist ^ Was sie nicht ersetzt ^ 
-Statut der Selbstverwaltung sowie +| **Studentische Selbstverwaltung (SV)** | Vertritt Bewohner:innen vor Ort, organisiert Beteiligung und gestaltet das Gemeinschaftsleben nach der lokalen Satzung. | Keine Hausverwaltung und keine Entscheidung über deinen Mietvertrag| 
-in den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien +| **Hausausschuss (HA)** | Berät nach dem weiterhin veröffentlichten Statut lokale SatzungBelegungsund Umzugsordnung, bauliche Themen und Konflikte| Nicht mit dem Hausaufnahmeausschuss gleichzusetzen. | 
-des Studierendenwerks+| **Hausaufnahmeausschuss (HAA)** | Gibt nach der Richtlinie von 2025 Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen und wirkt bei interner Belegung und Umzügen mit. | Seine Empfehlung ist noch kein Bescheid. | 
-((Studierendenwerk Hamburg – Statut Selbstverwaltunghttps://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf)+| **Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA)** | Fasst wohnanlagenübergreifende Grundsatzbeschlüsse und behandelt SonderfälleEinsprüche und abweichende Bewertungen| Keine allgemeine Beratungsstelle für normale Vertragsoder Reparaturfragen|
-((Studierendenwerk Hamburg – Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinienhttps://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Endfassung_Aufnahme-_und_Verlaengerungslinien_11_2020.pdf))+
  
-----+Die Unterscheidung ist wichtig: **HA** und **HAA** sind zwei verschiedene Gremien. Für einen persönlichen Antrag bleibt der offizielle Eingang beim Studierendenwerk entscheidend, auch wenn studentische Vertreter:innen im Verfahren mitwirken.
  
-===== 🏠 Studentische Selbstverwaltung =====+===== Hausaufnahmeausschuss (HAA) =====
  
-Die studentische Selbstverwaltung (SV) +In jeder Wohnanlage wird ein **Hausaufnahmeausschuss**, kurz HAA, gebildetNach der Richtlinie gehören dazu:
-ist ein zentrales Gremium +
-auf Wohnanlage-Ebene.+
  
-Sie wird durch die Bewohner:innen gewählt +  * die Protektorin oder der Protektor als Vorsitz, 
-und vertritt deren Interessen gegenüber dem +  * zwei Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltung
-Studierendenwerk. Die SV organisiert +  * eine hauptamtliche Vertretung des Studierendenwerks, in der Regel die Hausverwaltung.
-Gemeinschaftsaktivitätenbetreut Räume +
-und ist erste Ansprechperson für interne Anliegen+
  
-Grundlage für die Arbeit der SV +Gibt es keine Protektorin beziehungsweise keinen Protektor, übernimmt die Selbstverwaltung den Vorsitz. Der HAA gibt Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen. Außerdem befasst er sich mit der Belegung innerhalb der Wohnanlage und empfiehlt interne Umzüge auf Grundlage der genehmigten Belegungs- und Umzugsordnung.
-ist eine von der Mehrheit der Bewohner:innen +
-beschlossene Satzung, +
-die durch den Hausausschuss genehmigt wird+
  
----- +===== Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA) =====
-===== 🗳️ Wohnheimsvollversammlung =====+
  
-Die Vollversammlung ist das zentrale +Der **Zentrale Aufnahmeausschuss**, kurz ZA, arbeitet wohnanlagenübergreifend. Ihm gehören nach der Richtlinie ein Protektor oder eine Protektorin im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertreter:innen des Studierendenwerks, zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen und eine von den Hamburger ASten benannte, nicht im Haus wohnende Person an.
-demokratische Organ der Wohnanlage.+
  
-Hier werden:+Der ZA fasst Grundsatzbeschlüsse für Aufnahme- und Verlängerungsverfahren und behandelt unter anderem nicht eindeutig geregelte Sonderfälle, Einsprüche, Härtefälle und abweichend bewertete Verlängerungsanträge.
  
-  * die SV gewählt   +Die Richtlinie regelt auch das Verfahren: Der ZA tagt grundsätzlich einmal monatlich und nicht öffentlich. Er ist ab drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig, entscheidet mit Stimmenmehrheit und übermittelt seine Protokolle an die Hausaufnahmeausschüsse. Die zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen werden für ein Jahr gewählt; jede Selbstverwaltung kann dafür bis zu zwei Wahlberechtigte und bis zu zwei Kandidat:innen benennen.
-  * Haushaltsmittel beschlossen   +
-  * Projekte diskutiert   +
-  * wichtige Themen der Hausgemeinschaft beraten  +
  
-Sie bildet die Grundlage +===== So läuft ein Verlängerungsantrag =====
-für die demokratische Legitimation +
-der Selbstverwaltung.+
  
-----+  Der schriftliche Antrag muss spätestens drei Monate vor Ende der Wohnzeit beim Studierendenwerk vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist. 
 +  Die Abteilung Wohnen prüft den Antrag anhand der Richtlinie und der Grundsatzbeschlüsse des ZA. 
 +  Der zuständige HAA gibt eine Empfehlung ab. 
 +  Stimmen HAA und Studierendenwerk überein, wird die Entscheidung mitgeteilt. 
 +  - Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der ZA.
  
-===== 🤝 Hausausschuss =====+<WRAP ww-note ww-note-official> 
 +**Empfehlung ist nicht automatisch die Entscheidung**
  
-Der Hausausschuss dient dem regelmäßigen Austausch +Für deinen Antrag zählt die schriftliche Mitteilung des Studierendenwerks. Reiche Gründe und Nachweise vollständig und fristgerecht über den offiziellen Weg ein. 
-zwischen:+</WRAP>
  
-  * studentischer Selbstverwaltung   +===== Hausausschuss (HA) und Beirat Wohnen =====
-  * Protektor:in   +
-  * Vertreter:innen des Studierendenwerks  +
  
-Er findet in der Regel einmal pro Semester statt +Der **Hausausschuss (HA)** ist nicht dasselbe wie der HAA. Das weiterhin veröffentlichte Statut von **2008** beschreibt den HA unter anderem für lokale Satzung, Belegungs- und Umzugsordnung, bauliche Themen und Vermittlung. Es beschreibt außerdem einen Beirat Wohnen. Weil diese Quelle älter ist, werden wechselnde Besetzung und heutige Praxis hier nicht als unverändert behauptet. ((Studierendenwerk Hamburg: Statut für die Selbstverwaltung in Wohnanlagen, 16. April 2008, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf))
-und behandelt strukturelle sowie organisatorische Fragen +
-der jeweiligen Wohnanlage.+
  
-Der Hausausschuss ist ein Koordinations- +Nach diesem Statut gehören zum HA eine Protektorin oder ein Protektor im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertretungen des Studierendenwerks und zwei von der Selbstverwaltung benannte Bewohner:innen. Genannt werden unter anderem die Genehmigung der lokalen SV-Satzung, Stellungnahmen zur Wohnsituation und Mietkalkulation, ergänzende Regeln zur internen Belegung und zu Umzügen, bauliche Themen sowie Vermittlung bei Konflikten. Das Statut sieht mindestens eine hausöffentliche Sitzung pro Semester vor. Ob und in welcher Form dieses Verfahren heute in deiner Wohnanlage praktiziert wirdsollte vor Ort bestätigt werden.
-und Abstimmungsgremium, +
-kein Entscheidungsorgan über Einzelverträge.+
  
-----+===== Wie Bewohner:innen mitwirken können =====
  
-===== 🏠 Hausaufnahmeausschuss (HAA) =====+  * Mindestens einmal pro Semester an der Hausvollversammlung und der Wahl der studentischen Selbstverwaltung teilnehmen. 
 +  * Sich in die studentische Selbstverwaltung wählen lassen oder ein Projekt dort einbringen. 
 +  * Als von der Selbstverwaltung benannte Person im HAA mitarbeiten. 
 +  * Über die Selbstverwaltung an der Wahl der wohnanlagenübergreifenden ZA-Vertretungen mitwirken. 
 +  * Bei einem eigenen Antrag trotzdem den offiziellen schriftlichen Weg und alle Fristen einhalten.
  
-Der Hausaufnahmeausschuss ist +<WRAP ww-note ww-note-local> 
-auf Ebene der jeweiligen Wohnanlage tätig.+**Formelle Grundlage und gelebte Praxis trennen**
  
-Er wirkt mit bei:+Die Richtlinie von 2025 ist für HAA und ZA die aktuelle Grundlage. Aussagen zu HA, Beirat Wohnen und lokaler Selbstverwaltungsstruktur stammen aus dem weiterhin veröffentlichten Statut von 2008. Aktuelle Termine, Personen und örtliche Verfahren gehören deshalb in den lokalen Aushang oder eine datierte Mitteilung. 
 +</WRAP>
  
-  * internen Umzügen   +<WRAP ww-related> 
-  * Vergabe freiwerdender Plätze   +===== Passende nächste Seiten =====
-  * Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit  +
  
-Der HAA bringt die Perspektive +  [[de:einzug:2_4_wohnzeit|Wohnzeit verlängern oder ausziehen]] 
-der jeweiligen Wohnanlage ein +  * [[de:mitbestimmung:studentische_selbstverwaltung|Studentische Selbstverwaltung]] 
-und spricht Empfehlungen aus. +  * [[de:mitbestimmung:protektoren|Protektor:innen]] 
- +</WRAP>
----- +
- +
-===== 🏛️ Zentraler Aufnahmeausschuss (ZAA) ===== +
- +
-Der Zentrale Aufnahmeausschuss +
-arbeitet wohnheimübergreifend. +
- +
-Er setzt sich gemäß Statut zusammen aus: +
- +
-  einer Protektor:in (Vorsitz)   +
-  * Vertreter:innen des Studierendenwerks   +
-  * Studierendenvertreter:innen   +
-  * einer vom AStA benannten Person   +
- +
-Der ZAA befasst sich mit: +
- +
-  * Empfehlungen zur Aufnahme von Bewerber:innen   +
-  * Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit   +
-  * grundsätzlichen Fragen der Vergaberichtlinien   +
- +
-Die endgültige Entscheidung +
-liegt beim Studierendenwerk. +
- +
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- +
-===== 🤝 Beirat Wohnen ===== +
- +
-Der Beirat Wohnen ist ein übergeordnetes Gremium +
-für alle Wohnanlagen. +
- +
-Er besteht unter anderem aus: +
- +
-  * dem vom Aufsichtsrat gewählten Vorsitzenden   +
-  * einer stellvertretenden Vorsitzenden   +
-  * Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltungen   +
-  * den Protektor:innen   +
-  * ggf. externen Vertreter:innen des öffentlichen Lebens +
- +
-Aufgaben des Beirats Wohnen sind vor allem: +
- +
-  * Empfehlungen zum Wirtschaftsplan des studentischen Wohnens   +
-  * Stellungnahmen zur sozialen Lage und Wohnsituation der Studierenden   +
-  * Beratung der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats  +
- +
-Protektor:innen sind stimmberechtigte Mitglieder +
-des Beirats Wohnen und tragen die Perspektive +
-der Wohnanlagen in dieses Gremium.  +
- +
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-===== 🧭 Beteiligung – wohnheimübergreifend ===== +
- +
-Je nach Gremium gibt es unterschiedliche Wege zur Beteiligung: +
- +
-  * **Direkte Wahl** (z. B. SV in der Vollversammlung)   +
-  * **Benennung durch die SV** (z. B. Vertreter:innen in Ausschüssen)   +
-  * **Ernennung gemäß Statut** (z. B. Protektor:innen)   +
-  * **Mitwirkung in wohnheimübergreifenden Ausschüssen**   +
- +
-Mitbestimmung findet somit +
-sowohl auf Ebene der einzelnen Wohnanlage +
-als auch wohnheimübergreifend statt. +
- +
----- +
- +
-===== 💡 Zusammengefasst ===== +
- +
-Die Gremienstruktur im studentischen Wohnen +
-ermöglicht: +
- +
-  * demokratische Mitwirkung   +
-  * Transparenz bei Vergabeprozessen   +
-  * strukturierten Austausch zwischen Studierenden und Studierendenwerk   +
- +
-Sie ist ein zentraler Bestandteil +
-des gemeinschaftlich organisierten Wohnens.+
  
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