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| organisation_des_studierendenwerkes [2024/11/13 19:53] – angelegt admin | organisation_des_studierendenwerkes [2026/08/24 02:41] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1 | ||
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| - | ====== Organe des Studierendenwerks Hamburg ====== | ||
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| - | Das Studierendenwerk Hamburg wird durch eine klare und strukturierte Organisation geleitet, die sicherstellt, | ||
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| - | ===== 1. Vertreterversammlung ===== | ||
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| - | Die **Vertreterversammlung** ist das oberste beschlussfassende Organ des Studierendenwerks Hamburg. Sie gewährleistet die demokratische Mitwirkung und Einbindung der Hochschulen und der Studierendenschaft und fungiert als zentrale Plattform für den Austausch von Interessen und Anforderungen. | ||
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| - | **Zusammensetzung der Vertreterversammlung**: | ||
| - | * Die Vertreterversammlung besteht aus Vertreter*innen der Hochschulleitungen der betreuten Hamburger Hochschulen sowie aus Studierendenvertreter*innen. Diese Kombination stellt sicher, dass sowohl die Perspektive der Hochschulverwaltung als auch die Interessen der Studierenden in Entscheidungsprozesse einfließen. | ||
| - | * Der oder die Vorsitzende wird aus dem Kreis der Hochschulpräsidien gewählt, um die institutionelle Verbindung zwischen den Hochschulen und dem Studierendenwerk zu stärken. | ||
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| - | **Hauptaufgaben der Vertreterversammlung**: | ||
| - | * **Wahl und Kontrolle des Aufsichtsrats**: | ||
| - | * **Festlegung der Beitragsordnung**: | ||
| - | * **Entscheidung über grundlegende Strategien**: | ||
| - | * **Genehmigung des Wirtschaftsplans und Jahresabschlusses**: | ||
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| - | Die Vertreterversammlung ist somit das zentrale Gremium, das die demokratische Mitbestimmung sichert und die langfristige Ausrichtung des Studierendenwerks prägt. Durch die Einbindung der Hochschulen und Studierenden stellt sie sicher, dass die Angebote des Studierendenwerks bedarfsorientiert und zukunftsgerichtet gestaltet sind. | ||
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| - | ===== 2. Aufsichtsrat ===== | ||
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| - | Der **Aufsichtsrat** überwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Vertreterversammlung ordnungsgemäß umgesetzt werden. Er dient als Kontroll- und Beratungsorgan und stellt sicher, dass die Geschäftsführung effizient und rechtmäßig arbeitet. | ||
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| - | **Zusammensetzung des Aufsichtsrats**: | ||
| - | * Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertreter*innen der Hochschulen, | ||
| - | * Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden durch die Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat ist somit demokratisch legitimiert und vertritt die Interessen der Studierenden und Hochschulen. | ||
| - | * Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und verpflichten sich zur Neutralität und Objektivität in ihrer Kontrollfunktion. | ||
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| - | **Hauptaufgaben des Aufsichtsrats**: | ||
| - | * **Kontrolle der Geschäftsführung**: | ||
| - | * **Überwachung der Finanzen**: Eine der wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats ist die finanzielle Kontrolle. Er genehmigt den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan und stellt sicher, dass die Mittel verantwortungsvoll und zielgerichtet verwendet werden. Bei Abweichungen oder finanziellen Risiken ergreift der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen. | ||
| - | * **Genehmigung von Investitionen und Großprojekten**: | ||
| - | * **Beratung der Geschäftsführung**: | ||
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| - | Durch seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben stellt der Aufsichtsrat sicher, dass das Studierendenwerk nachhaltig und effizient arbeitet und den gesetzlichen Vorgaben sowie den Interessen der Studierenden gerecht wird. | ||
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| - | ===== 3. Geschäftsführung ===== | ||
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| - | Die **Geschäftsführung** ist das leitende Organ des Studierendenwerks und ist für den operativen Betrieb und die Umsetzung der Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Aufsichtsrats verantwortlich. Sie trägt die Gesamtverantwortung für alle Dienstleistungen und Projekte des Studierendenwerks. | ||
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| - | **Zusammensetzung der Geschäftsführung**: | ||
| - | * Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführer*innen, | ||
| - | * Die Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert, | ||
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| - | **Hauptaufgaben der Geschäftsführung**: | ||
| - | * **Umsetzung der Beschlüsse**: | ||
| - | * **Bereitstellung von Dienstleistungen**: | ||
| - | * **Verantwortung für die Finanzen**: Die Geschäftsführung erstellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss und verwaltet das Budget des Studierendenwerks. Sie sorgt für eine wirtschaftliche Verwendung der Mittel und stellt die finanzielle Stabilität des Studierendenwerks sicher. | ||
| - | * **Personalführung und Organisation**: | ||
| - | * **Entwicklung und Anpassung der Angebote**: Die Geschäftsführung überprüft kontinuierlich die bestehenden Angebote und passt diese bei Bedarf an neue Herausforderungen oder veränderte Bedürfnisse der Studierenden an. Sie entwickelt neue Projekte und Angebote, um das Studierendenwerk zukunftsfähig zu gestalten. | ||
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