====== Gremien für Aufnahme, Verlängerung und Mitbestimmung ====== Bei Aufnahme, Härtefällen und einer Verlängerung der Wohnzeit wirken mehrere Stellen mit. Die seit **22. September 2025** geltende offizielle Richtlinie beschreibt Zusammensetzung und Entscheidungsweg von Hausaufnahmeausschuss und Zentralem Aufnahmeausschuss. ((Studierendenwerk Hamburg: Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien, wirksam seit 22. September 2025, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf)) ===== Vier ähnlich klingende Ebenen ===== ^ Ebene ^ Wofür sie da ist ^ Was sie nicht ersetzt ^ | **Studentische Selbstverwaltung (SV)** | Vertritt Bewohner:innen vor Ort, organisiert Beteiligung und gestaltet das Gemeinschaftsleben nach der lokalen Satzung. | Keine Hausverwaltung und keine Entscheidung über deinen Mietvertrag. | | **Hausausschuss (HA)** | Berät nach dem weiterhin veröffentlichten Statut lokale Satzung, Belegungs- und Umzugsordnung, bauliche Themen und Konflikte. | Nicht mit dem Hausaufnahmeausschuss gleichzusetzen. | | **Hausaufnahmeausschuss (HAA)** | Gibt nach der Richtlinie von 2025 Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen und wirkt bei interner Belegung und Umzügen mit. | Seine Empfehlung ist noch kein Bescheid. | | **Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA)** | Fasst wohnanlagenübergreifende Grundsatzbeschlüsse und behandelt Sonderfälle, Einsprüche und abweichende Bewertungen. | Keine allgemeine Beratungsstelle für normale Vertrags- oder Reparaturfragen. | Die Unterscheidung ist wichtig: **HA** und **HAA** sind zwei verschiedene Gremien. Für einen persönlichen Antrag bleibt der offizielle Eingang beim Studierendenwerk entscheidend, auch wenn studentische Vertreter:innen im Verfahren mitwirken. ===== Hausaufnahmeausschuss (HAA) ===== In jeder Wohnanlage wird ein **Hausaufnahmeausschuss**, kurz HAA, gebildet. Nach der Richtlinie gehören dazu: * die Protektorin oder der Protektor als Vorsitz, * zwei Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltung, * eine hauptamtliche Vertretung des Studierendenwerks, in der Regel die Hausverwaltung. Gibt es keine Protektorin beziehungsweise keinen Protektor, übernimmt die Selbstverwaltung den Vorsitz. Der HAA gibt Empfehlungen zu Härtefällen und Verlängerungen. Außerdem befasst er sich mit der Belegung innerhalb der Wohnanlage und empfiehlt interne Umzüge auf Grundlage der genehmigten Belegungs- und Umzugsordnung. ===== Zentraler Aufnahmeausschuss (ZA) ===== Der **Zentrale Aufnahmeausschuss**, kurz ZA, arbeitet wohnanlagenübergreifend. Ihm gehören nach der Richtlinie ein Protektor oder eine Protektorin im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertreter:innen des Studierendenwerks, zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen und eine von den Hamburger ASten benannte, nicht im Haus wohnende Person an. Der ZA fasst Grundsatzbeschlüsse für Aufnahme- und Verlängerungsverfahren und behandelt unter anderem nicht eindeutig geregelte Sonderfälle, Einsprüche, Härtefälle und abweichend bewertete Verlängerungsanträge. Die Richtlinie regelt auch das Verfahren: Der ZA tagt grundsätzlich einmal monatlich und nicht öffentlich. Er ist ab drei anwesenden Mitgliedern beschlussfähig, entscheidet mit Stimmenmehrheit und übermittelt seine Protokolle an die Hausaufnahmeausschüsse. Die zwei Vertretungen der Selbstverwaltungen werden für ein Jahr gewählt; jede Selbstverwaltung kann dafür bis zu zwei Wahlberechtigte und bis zu zwei Kandidat:innen benennen. ===== So läuft ein Verlängerungsantrag ===== - Der schriftliche Antrag muss spätestens drei Monate vor Ende der Wohnzeit beim Studierendenwerk vorliegen. Das ist eine Ausschlussfrist. - Die Abteilung Wohnen prüft den Antrag anhand der Richtlinie und der Grundsatzbeschlüsse des ZA. - Der zuständige HAA gibt eine Empfehlung ab. - Stimmen HAA und Studierendenwerk überein, wird die Entscheidung mitgeteilt. - Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der ZA. **Empfehlung ist nicht automatisch die Entscheidung** Für deinen Antrag zählt die schriftliche Mitteilung des Studierendenwerks. Reiche Gründe und Nachweise vollständig und fristgerecht über den offiziellen Weg ein. ===== Hausausschuss (HA) und Beirat Wohnen ===== Der **Hausausschuss (HA)** ist nicht dasselbe wie der HAA. Das weiterhin veröffentlichte Statut von **2008** beschreibt den HA unter anderem für lokale Satzung, Belegungs- und Umzugsordnung, bauliche Themen und Vermittlung. Es beschreibt außerdem einen Beirat Wohnen. Weil diese Quelle älter ist, werden wechselnde Besetzung und heutige Praxis hier nicht als unverändert behauptet. ((Studierendenwerk Hamburg: Statut für die Selbstverwaltung in Wohnanlagen, 16. April 2008, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf)) Nach diesem Statut gehören zum HA eine Protektorin oder ein Protektor im Vorsitz, zwei hauptamtliche Vertretungen des Studierendenwerks und zwei von der Selbstverwaltung benannte Bewohner:innen. Genannt werden unter anderem die Genehmigung der lokalen SV-Satzung, Stellungnahmen zur Wohnsituation und Mietkalkulation, ergänzende Regeln zur internen Belegung und zu Umzügen, bauliche Themen sowie Vermittlung bei Konflikten. Das Statut sieht mindestens eine hausöffentliche Sitzung pro Semester vor. Ob und in welcher Form dieses Verfahren heute in deiner Wohnanlage praktiziert wird, sollte vor Ort bestätigt werden. ===== Wie Bewohner:innen mitwirken können ===== * Mindestens einmal pro Semester an der Hausvollversammlung und der Wahl der studentischen Selbstverwaltung teilnehmen. * Sich in die studentische Selbstverwaltung wählen lassen oder ein Projekt dort einbringen. * Als von der Selbstverwaltung benannte Person im HAA mitarbeiten. * Über die Selbstverwaltung an der Wahl der wohnanlagenübergreifenden ZA-Vertretungen mitwirken. * Bei einem eigenen Antrag trotzdem den offiziellen schriftlichen Weg und alle Fristen einhalten. **Formelle Grundlage und gelebte Praxis trennen** Die Richtlinie von 2025 ist für HAA und ZA die aktuelle Grundlage. Aussagen zu HA, Beirat Wohnen und lokaler Selbstverwaltungsstruktur stammen aus dem weiterhin veröffentlichten Statut von 2008. Aktuelle Termine, Personen und örtliche Verfahren gehören deshalb in den lokalen Aushang oder eine datierte Mitteilung. ===== Passende nächste Seiten ===== * [[de:einzug:2_4_wohnzeit|Wohnzeit verlängern oder ausziehen]] * [[de:mitbestimmung:studentische_selbstverwaltung|Studentische Selbstverwaltung]] * [[de:mitbestimmung:protektoren|Protektor:innen]]