====== Studentische Selbstverwaltung – Aufgaben und Mitmachen ======
Die studentische Selbstverwaltung vertritt lokale Interessen und gestaltet das Zusammenleben mit. Je nach Satzung heißt das gewählte Gremium zum Beispiel **Heimrat** oder **Hausrat**. Arbeitsweise, Angebote und Kontakt unterscheiden sich nach Wohnanlage.
===== Was die Selbstverwaltung macht =====
Nach dem veröffentlichten Statut vertritt sie die Belange der Bewohner:innen gegenüber dem Studierendenwerk und gestaltet im Rahmen von Hausordnung und lokaler Satzung die innere Ordnung mit. Sie ist keine Hausverwaltung, keine Rechtsberatung und kein technischer Notdienst.
Mögliche lokale Aktivitäten sind zum Beispiel:
* Vollversammlungen, Wahlen und Bewohner:inneninformation,
* Sommerfeste, Begegnungsabende oder andere Veranstaltungen,
* gemeinschaftliche Projekte und kleinere Anschaffungen,
* Austausch mit Hausverwaltung, Protektor:innen oder Gremien,
* Vertretung lokaler Interessen.
Solche Angebote stärken das gemeinsame Miteinander, sind aber nicht in jeder Wohnanlage gleich und nicht dauerhaft garantiert.
===== Wahl und Mitmachen =====
Mindestens einmal pro Semester findet eine Hausvollversammlung statt. Dort wählt die Bewohnerschaft ihre studentische Selbstverwaltung für das jeweilige Semester neu. Die bisherigen Vertreter:innen können erneut kandidieren und damit mehrere Amtszeiten übernehmen. Bewohner:innen können sich zur Wahl stellen, abstimmen, Projekte einbringen und die Arbeit des gewählten Gremiums begleiten. Welche einzelnen Ämter bestehen und wie Einladung und Wahl im Detail geregelt sind, bestimmt die jeweilige lokale Satzung.
Auch die Einladungsform hängt vom Heimrat und den örtlichen Regeln ab. Üblich sind der Wohnanlagen-E-Mailverteiler, Aushänge und die etablierten Kommunikationskanäle der jeweiligen Wohnanlage. Prüfe deshalb mehrere lokale Kanäle und achte auf Termin, Ort und Tagesordnung; eine einzige allgemein vorgeschriebene Einladungsform wird hier nicht behauptet.
Das weiterhin veröffentlichte Statut von 2008 beschreibt den vorgesehenen Rahmen genauer: Alle Hauptmieter:innen sind wahlberechtigt und für Ämter wählbar. Grundlage ist eine von der Mehrheit der Bewohner:innen beschlossene und vom Hausausschuss genehmigte Satzung. Als mögliche Mindestorgane nennt das Statut die Hausvollversammlung beziehungsweise die Versammlung der Wohngruppensprecher:innen und/oder einen Heimrat oder Hausrat. Die konkrete Ausgestaltung bleibt der örtlichen Satzung überlassen. ((Studierendenwerk Hamburg: Statut für die Selbstverwaltung, 16. April 2008, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf))
**Wohnanlagenübergreifende Praxis**
Der mindestens einmal pro Semester stattfindende Wahltermin und die Wahl durch die Bewohnerschaft sind gelebte allgemeine Praxis. Über die Hausvollversammlung wird ein Protokoll geführt. Es hält insbesondere die Wahl und Änderungen bei den Ämtern nachvollziehbar fest. Das ist auch praktisch wichtig, wenn der Heimrat ein Bankkonto führt und sich zum Beispiel die Kassenführung ändert. Termin, Tagesordnung und Wahlergebnis sollten zusätzlich lokal und mit Datum bekannt gemacht werden.
===== Gewählte Ämter und Arbeitsbereiche =====
Mindestens gewählt werden:
* eine Haussprecherin beziehungsweise ein Haussprecher oder ein entsprechender Vorsitz,
* eine Stellvertretung,
* eine Kassenwartin beziehungsweise ein Kassenwart.
Je nach Wohnanlage wählt die Bewohnerschaft weitere Personen für Arbeitsgemeinschaften oder konkrete Gemeinschaftsangebote. Beispiele sind die Betreuung eines Sportraums, ein Barteam oder ein Kino- beziehungsweise Filmangebot. Der Heimrat trägt die übergeordnete Verantwortung und kann die praktische Betreuung nach der örtlichen Satzung an eine AG übertragen. Dadurch können sich Schlüsselausgabe, Buchung, Kaution und Nutzungsregeln von Wohnanlage zu Wohnanlage unterscheiden. Weitere Funktionen können hinzukommen; daraus lässt sich kein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot in jeder Wohnanlage ableiten.
Regelmäßiges Engagement in der Selbstverwaltung oder anderen Gremien des Studierendenwerks ist in den seit September 2025 geltenden Richtlinien ausdrücklich als möglicher Grund für eine Verlängerung der Wohnzeit genannt. Ein Engagement führt jedoch nicht automatisch zu einer Verlängerung. ((Studierendenwerk Hamburg: Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien, wirksam seit 22. September 2025, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Aufnahme-_und_Verl%C3%A4ngerungslinien.pdf))
===== Von der Idee zum Gemeinschaftsprojekt =====
Als praktische Orientierung kann ein Vorhaben so vorbereitet werden:
- Bedarf und Ziel mit interessierten Bewohner:innen klären.
- Prüfen, welches lokale Amt oder Gremium nach der Satzung zuständig ist.
- Aufwand, Raum, Termin, Sicherheit und mögliche Folgekosten beschreiben.
- Falls Budget benötigt wird, einen nachvollziehbaren Beschluss und den aktuellen Antragsweg nutzen.
- Eine geplante AG-Ausgabe vor dem Kauf mit Heimrat und Kassenführung abstimmen.
- Belege nach dem Kauf zeitnah an die Kassenführung geben und nach den örtlichen Vorgaben dokumentieren.
- Veranstaltung oder Ergebnis rechtzeitig an die Hausgemeinschaft kommunizieren.
Ein Sommerfest, Begegnungsabend oder eine kleinere Anschaffung kann so gemeinschaftlich getragen werden. Ob Räume, Versicherung, Brandschutz oder eine Genehmigung betroffen sind, muss vor der Umsetzung mit der jeweils zuständigen Stelle geklärt werden.
===== Budget: 1,50 Euro pro Monat und Bewohner:in =====
Nach den derzeit verwendeten Formularen zur Beantragung des SV-Budgets wird mit **1,50 Euro pro Monat und Bewohner:in** gerechnet (Stand August 2026). Der Betrag ist Teil der Bruttomiete und wird nicht separat von der studentischen Selbstverwaltung eingesammelt.
Das daraus entstehende Budget wird einmal pro Semester durch die studentische Selbstverwaltung, üblicherweise durch die Kassenwartin beziehungsweise den Kassenwart, beim Studierendenwerk abgerufen. Über die Verwendung entscheidet der Heimrat. Die Kassenführung dokumentiert Einnahmen und Ausgaben und sammelt die Belege zu Bestellungen und anderen Ausgaben. Kurz vor der Hausvollversammlung wird die Kasse geprüft; Einzelheiten können sich aus der örtlichen Satzung ergeben.
Kauft eine AG etwas für ihren Arbeitsbereich, bleibt dieser Ablauf bestehen: Die Ausgabe wird im vorgesehenen Weg abgestimmt, der Heimrat entscheidet über die Verwendung des Budgets und die Belege gehen an die Kassenführung, damit sie vollständig verbucht und bei der Kassenprüfung vorgelegt werden können.
**Einordnung der Grundlagen**
Der allgemeine Mietvertrag von Februar 2026 nennt einen in der Bruttomiete enthaltenen Beitrag für die studentische Selbstverwaltung. Das weiterhin veröffentlichte Statut von 2008 beschreibt einen angemessenen Beitrag bis höchstens ein Prozent der Normalmiete. Für Budgetanträge ist das jeweils aktuelle Formular mit dem dort ausgewiesenen Betrag maßgeblich. ((Studierendenwerk Hamburg: allgemeiner Mietvertrag für Dauerbewohner:innen, Stand Februar 2026, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Konditionen/Standard_Mietvertrag_Stand_Februar_2026.pdf)) ((Studierendenwerk Hamburg: Statut für die Selbstverwaltung, 16. April 2008, https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/Wohnen/Bewerbungsinformationen/Hausordnung/Statut04-2008.pdf))
Ausgaben sollten dem Beschluss des Heimrats entsprechen und nach der lokalen Satzung nachvollziehbar sein. Aktuelle Namen, Wahltermine, Kassenstände und Angebote gehören in den lokalen Kommunikationsweg und benötigen ein Gültigkeitsdatum.
===== Grenzen der Selbstverwaltung =====
Die Selbstverwaltung vertritt Interessen und organisiert Beteiligung, entscheidet aber nicht über Mietverträge, Kautionen, Verlängerungsanträge oder technische Aufträge. Sie darf auch keine allgemeinen Angebote versprechen, die nur einzelne Häuser besitzen. Bei Vertrag und Bescheid ist die Hausverwaltung zuständig; bei Schäden gilt der technische Meldeweg; HAA und ZA haben eigene Aufgaben im Aufnahme- und Verlängerungsverfahren.
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