Protektor:innen begleiten die studentische Selbstverwaltung, beraten Bewohner:innen und können bei Konflikten vermitteln. Sie sind keine Hausverwaltung, keine Rechtsberatung und kein technischer Notdienst.
Die seit 22. September 2025 geltenden Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien ordnen Protektor:innen eine konkrete Rolle zu: Sie führen grundsätzlich den Vorsitz im Hausaufnahmeausschuss (HAA); eine Person aus ihrem Kreis führt außerdem den Vorsitz im Zentralen Aufnahmeausschuss (ZA). 1)
Damit wirken Protektor:innen an Empfehlungen und Verfahren mit. Die Entscheidung zu deinem Vertrag oder Antrag kommt dennoch über den offiziellen Weg des Studierendenwerks.
Das weiterhin veröffentlichte Statut von 2008 beschreibt, dass Protektor:innen Veranstaltungen und Gespräche unterstützen, bei Konflikten vermitteln und Bewohner:innen in persönlichen Angelegenheiten beraten. Es beschreibt auch die Auswahl durch den jeweiligen Hausausschuss und die Ernennung durch den Vorsitz des Beirats Wohnen. 2)
Nach dem Statut kann für jedes Haus eine Protektorin oder ein Protektor bestellt werden; eine Person kann auch mehrere Häuser begleiten. Der Hausausschuss wählt die Person aus, der Vorsitz des Beirats Wohnen ernennt sie. Als Amtszeit nennt das Statut fünf Jahre und als Regelfall die Zugehörigkeit zum Lehrkörper einer Hamburger Hochschule. Diese Angaben erklären das vorgesehene Modell, belegen aber nicht, dass jedes Amt aktuell besetzt ist.
Quellenalter sichtbar beachten
Das Statut ist von 2008. Es wird weiterhin offiziell veröffentlicht, ist aber keine aktuelle Kontaktliste. Einzelheiten wie heutige Besetzung, Erreichbarkeit oder organisatorische Praxis müssen vor Ort bestätigt werden.
Bei Vertrag, Zahlung oder Portalvorgang ist die Hausverwaltung zuständig. Bei technischem Notfall gilt der Technik- und Notfallweg. Den aktuellen Protektor:innenkontakt findest du gegebenenfalls am örtlichen Aushang, über die studentische Selbstverwaltung oder über die Hausverwaltung.
Protektor:innen können ein Anliegen sortieren, verschiedene Beteiligte an einen Tisch bringen, ein Gespräch moderieren und auf den passenden Gremienweg hinweisen. Sie können außerdem die studentische Selbstverwaltung bei einem gemeinschaftlichen Vorhaben begleiten. Gerade bei Konflikten kann ihre Rolle helfen, Interessen und mögliche nächste Schritte voneinander zu trennen.
Sie können jedoch keinen Mietvertrag ändern, keine Reparatur beauftragen, keinen offiziellen Bescheid ersetzen und keine Rechtsberatung leisten. Bei einem Verlängerungsantrag wirken Protektor:innen im HAA beziehungsweise ZA am Verfahren mit; der Antrag muss trotzdem fristgerecht und vollständig beim Studierendenwerk eingehen.
Aktuelle Namen werden bewusst nicht dauerhaft im Wiki gespeichert. Eine lokale Kontaktangabe ist nur hilfreich, wenn Zuständigkeit und Gültigkeitsdatum nachvollziehbar sind.