Wähle zuerst die Situation. Notruf und Eigenschutz gehen vor einer technischen Meldung oder Dokumentation.
Rauchmelder dürfen nicht entfernt, abgedeckt, geöffnet oder manipuliert werden. Wiederholtes Piepen ohne erkennbaren Rauch meldest du als technische Störung; eine Prüfung übernimmt die zuständige Fachkraft.
Rufe 112, beschreibe den Zustand und folge den Anweisungen der Leitstelle. Leiste Erste Hilfe nur im Rahmen deiner Möglichkeiten und bringe dich nicht selbst in Gefahr.
Gehe auf Abstand, suche einen sicheren Ort und rufe 110. Konfrontiere die Person nicht, wenn das Risiko dadurch steigt. Nach einer belastenden Situation kann die Beratungsübersicht einen passenden weiteren Weg zeigen.
Betritt keinen möglicherweise unsicheren Bereich und verändere keine Spuren. Bei laufender Tat oder unmittelbarer Gefahr gilt 110. Nicht akute Schäden an Tür oder Schloss meldest du zusätzlich über den technischen Weg; die Hausverwaltung koordiniert Reparatur und weitere Vertragsfragen.
Flure, Treppenhäuser, Eingänge und Rettungswege müssen frei bleiben. Brandschutztüren und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert werden. Die offizielle Hausordnung verbietet Rauchen in Gemeinschaftsräumen; weitergehende lokale oder vertragliche Verbote können gelten. 1)
Halte Eingangstüren nicht dauerhaft offen und gib Schlüssel oder Zugangsmedien nicht weiter.
Eine beschädigte Außentür, ein defekter Rauchmelder oder eine blockierte Sicherheitseinrichtung kann dringend sein. Ohne unmittelbare Gefahr nutzt du je nach Dringlichkeit den örtlichen Technikweg oder das Mieter:innenportal und nennst den genauen Ort.