Bei Strom, Wasser und Heizung gilt dieselbe Reihenfolge: unmittelbare Gefahr absichern, dringenden Gebäudeschaden örtlich melden und normalen Defekt über das Mieter:innenportal dokumentieren.
Rauch, Brandgeruch, Funken oder verletzte Person
Halte Abstand und berühre weder Person noch Anlage, solange Stromgefahr bestehen kann. Unterbrich den bekannten Stromkreis nur, wenn das eindeutig und gefahrlos möglich ist. Bei unmittelbarer Gefahr rufst du 112.
Öffne keinen Sicherungskasten, keine Verteilung und keine feste Installation. Einen eindeutig ausgelösten, zugänglichen Leitungsschutzschalter darfst du nur nach örtlicher Anleitung und nur dann prüfen, wenn keine Hinweise auf Defekt, Feuchtigkeit, Hitze oder Brand bestehen. Schaltet er erneut ab, nicht weiter versuchen.
Hintereinandergesteckte Mehrfachleisten, beschädigte Kabel und nicht zugelassene leistungsstarke Geräte können überlasten. Verwende nur unbeschädigte, geeignete Geräte und beachte Vertrag sowie lokale Regeln.
Melde tropfende Armaturen, undichte Leitungen und ungewöhnlichen Druckverlust früh. Bei stark austretendem Wasser nutzt du den örtlichen Bereitschafts- oder Dienstleisterkontakt. Schließe einen bekannten Absperrhahn nur, wenn das gefahrlos möglich ist, und öffne keine Installation.
Heizsystem und Bedienung unterscheiden sich je Wohnanlage. Ein vollständiger Ausfall in der Heizperiode, austretendes Wasser oder eine gefährliche Störung kann dringend sein. Normale Heizkörperprobleme gehören ins Portal.
Regelmäßiges Stoßlüften und unverdeckte Heizkörper können Feuchtigkeit und Energieverlust reduzieren. Das Umweltbundesamt erklärt richtiges Heizen und Lüften. Feuchtigkeit oder Schimmel kann auch bauliche Ursachen haben; dokumentiere und melde sichtbare Auffälligkeiten.
Strom und weitere Betriebskosten sind im allgemeinen Vertragsmuster Teil der Bruttomiete; dein eigener Vertrag kann abweichen. Externe Einsätze verursachen Kosten. Bei einem tatsächlichen technischen Notfall im Verantwortungsbereich des Vermieters trägt der Vermieter die Einsatzkosten; für Fehlalarm oder selbst verursachte Schäden gilt keine pauschale Zusage. 1)