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🛏 Zimmer & Ausstattung

Das Zimmer ist dein persönlicher Rückzugsort innerhalb der Wohnanlage.

Die Ausstattung ist funktional und auf studentisches Wohnen ausgerichtet. Es handelt sich nicht um eine frei gestaltbare Privatwohnung oder ein möbliertes Luxusapartment, sondern um studierendenorientierten Wohnraum mit klar definierten Rahmenbedingungen.

Diese Seite gibt einen Überblick über typische Ausstattungsmerkmale, Verantwortlichkeiten und häufige Missverständnisse.


Je nach Wohnanlage werden möblierte oder teilweise möblierte Zimmer vermietet.

Typischerweise gehören dazu:

  • Bett (mit Matratze, meist ohne Bettwäsche oder zusätzliche Auflage)
  • Schreibtisch
  • Stuhl
  • Kleiderschrank
  • Regal oder Stauraum

Die genaue Ausstattung kann je nach Wohnanlage variieren. Verbindliche Informationen findest du in der jeweiligen Wohnanlagenbeschreibung 1).


Persönliche Gegenstände sind grundsätzlich selbst mitzubringen, z. B.:

  • Bettwäsche und Handtücher
  • Geschirr und Küchenutensilien

Nicht jedes Zimmer verfügt automatisch über:

  • eigene Küche
  • eigenen Kühlschrank
  • eigene Waschmaschine

In vielen Wohnanlagen werden diese Einrichtungen – abhängig von der jeweiligen Wohnform – entweder innerhalb einer Wohngemeinschaft unterschiedlicher Größe oder zentral für das gesamte Wohnheim gemeinschaftlich genutzt.


Eigene Möbel dürfen in der Regel mitgebracht werden, sofern sie:

  • keine Fluchtwege blockieren
  • keine baulichen Veränderungen erfordern
  • die vorhandene Ausstattung nicht beschädigen

Bauliche Veränderungen (z. B. Bohren, Streichen, Entfernen von Möbeln) sind nur eingeschränkt oder nach Rücksprache zulässig.

Beim Auszug muss grundsätzlich der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden.


Zur Grundausstattung gehören üblicherweise:

  • Stromanschlüsse
  • Heizkörper
  • Beleuchtung (teilweise Deckenleuchte)
  • Internetanschluss

Die Nutzung zusätzlicher Elektrogeräte kann eingeschränkt sein, insbesondere aus Gründen des Brandschutzes und der Strombelastung.


In den Wohnanlagen gilt ein Rauchverbot innerhalb der Gebäude.

Rauchen im Zimmer kann nicht nur zu Geruchsbelästigung, sondern auch zu vergilbten Wänden und kostenpflichtigen Nacharbeiten beim Auszug führen.

Rauchmelder dürfen weder entfernt noch manipuliert werden. Sie dienen dem Brandschutz und sind ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der Ausstattung.


Richtiges Lüften ist besonders wichtig, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden.

Dauerhaft gekippte Fenster reichen meist nicht aus. Empfohlen wird regelmäßiges Stoßlüften, insbesondere nach dem Duschen oder Kochen.

Möbel sollten nicht direkt an kalten Außenwänden stehen, da sich dort Feuchtigkeit sammeln kann.

Schimmel entsteht häufig nicht durch „falsches Wohnen“, sondern durch unzureichende Luftzirkulation. Regelmäßiges Lüften schützt dich vor späteren Problemen.


Die bereitgestellte Ausstattung ist pfleglich zu behandeln.


Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen.

Sie kann einspringen, wenn z. B.:

  • Möbel beschädigt werden
  • ein Wasserschaden entsteht
  • fremdes Eigentum beschädigt wird

Eine Haftpflichtversicherung schützt dich vor hohen Kosten im Schadensfall.


Das Zimmer wird dir zur Nutzung überlassen, nicht zur freien baulichen Gestaltung.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ausstattung, Technik und Lüftung vermeidet unnötige Kosten und erleichtert den späteren Auszug.


1)
Studierendenwerk Hamburg – Wohnanlagen, https://www.stwhh.de/wohnen/wohnanlagen
  • de/alltag/zimmer.1771110396.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2026/02/14 23:06
  • von admin