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🏠 Bewerbung & Wohnplatzvergabe

Diese Seite fasst das reguläre Bewerbungsverfahren des Studierendenwerks Hamburg zusammen.

Geprüft am 06.08.2026. Verbindlich sind die aktuellen Angaben des Studierendenwerks, das Wohnplatzangebot und der jeweils angebotene Mietvertrag. Für Programm- und Austauschstudierende können zusätzlich die Vorgaben der jeweiligen Hochschule gelten.


Wohnberechtigt sind grundsätzlich:

  • immatrikulierte Studierende der vom Studierendenwerk genannten Hamburger Hochschulen und kooperierenden Einrichtungen,
  • Studierende des Studien- oder Zentralkollegs in Hamburg sowie des Hamburger Konservatoriums,
  • Auszubildende, wenn sie die gesonderten Voraussetzungen des Studierendenwerks erfüllen.

Für einzelne Wohnanlagen gelten zusätzliche Vorgaben, beispielsweise für bestimmte Zielgruppen. Ein Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz besteht nicht.

Das Studierendenwerk betreibt aktuell 26 Wohnanlagen.


Nach Angabe des Studierendenwerks kann die Bewerbung höchstens drei Monate im Voraus gestellt werden. Das bedeutet: Der gewünschte Einzugstermin beziehungsweise Studienbeginn darf bei der Bewerbung maximal drei Monate in der Zukunft liegen.

Die Drei-Monats-Angabe ist keine Frist, nach der du dich spätestens drei Monate vor dem Einzug anmelden müsstest. Sie beschreibt, wie weit der gewünschte Einzug bei der Bewerbung höchstens in der Zukunft liegen kann.

Eine genaue Wartezeit kann das Studierendenwerk nicht nennen. Wegen der hohen Nachfrage ist es sinnvoll, sich innerhalb dieses Drei-Monats-Zeitraums möglichst früh zu bewerben. Besonders für 1-Zimmer-Apartments weist das Studierendenwerk auf lange Wartezeiten hin.


Der reguläre Weg führt über das offizielle Online-Bewerbungsportal. Bewerbungen per E-Mail an die Hausverwaltung werden nicht berücksichtigt.

Im Antrag kannst du:

  • bis zu drei bestimmte Wohnanlagen auswählen oder
  • dich für alle Wohnanlagen bewerben.

Eine Bewerbung für alle Wohnanlagen erhöht laut Studierendenwerk die Wahrscheinlichkeit, schneller ein Angebot zu erhalten. Wenn für dich auch ein WG- oder Einzelzimmer infrage kommt, solltest du dich nicht ausschließlich auf ein 1-Zimmer-Apartment festlegen.

Für Härtefälle und besondere Zielgruppen gelten zusätzliche Verfahren und Nachweispflichten. Nutze dafür die jeweils verlinkten offiziellen Informationen.


Das Studierendenwerk versendet in regelmäßigen Abständen eine Bewerbungslistenanfrage per E-Mail.

  • Bestätigst du dein Interesse innerhalb der genannten Frist, bleibst du vorgemerkt.
  • Reagierst du nicht fristgerecht, wirst du von der Bewerbungsliste gestrichen.
  • Findest du zwischenzeitlich eine andere Unterkunft, solltest du das Studierendenwerk informieren.

Sobald ein Platz verfügbar ist und du an der Reihe bist, erhältst du ein schriftliches Wohnplatzangebot. Lehnst du dieses Angebot ab, wirst du nach den aktuellen Bewerbungsinformationen von der Liste gestrichen.


Auszubildende bewerben sich ebenfalls über den Online-Aufnahmeantrag. Für sie gelten zusätzliche Voraussetzungen und Nachweise zu Ausbildung, Einkommen und Vermögen. Maßgeblich ist die separate aktuelle Bewerbungsseite für Auszubildende.


Für Programm-, Austausch- und Gaststudierende können hochschulspezifische Bewerbungswege und eigene Fristen gelten:

  • TU Hamburg: Austauschstudierende von Partnerhochschulen bewerben sich während des veröffentlichten Bewerbungszeitraums über das Accommodation Office der TU Hamburg und Mobility Online.
  • HAW Hamburg: Gaststudierende geben den Zimmerwunsch im Rahmen ihrer Bewerbung an der HAW Hamburg an. Das International Office leitet die Bewerbung an das Studierendenwerk weiter; eine direkte Bewerbung beim Studierendenwerk ist für diese Gruppe laut HAW nicht möglich.

Orientiere dich deshalb immer sowohl an den Informationen deiner Hochschule beziehungsweise Programmkoordination als auch an den Angaben des Studierendenwerks.


  1. Sobald der gewünschte Einzug höchstens drei Monate entfernt ist, online bewerben.
  2. Wunschhäuser oder „alle Wohnanlagen“ auswählen.
  3. E-Mails und Spam-Ordner regelmäßig prüfen.
  4. Bewerbungslistenanfragen fristgerecht bestätigen.
  5. Wohnplatzangebot und Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen.

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  • Zuletzt geändert: 2026/08/06 08:43
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