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⏳ Wohnzeit & Vertragsdauer
Die Wohnzeit in einer Wohnanlage des Studierendenwerks Hamburg ist grundsätzlich befristet. Voraussetzung für das Wohnen in einer studentischen Wohnanlage ist ein gültiger Studierendenstatus.
Diese Seite gibt einen Überblick über Vertragslaufzeiten, Nachweispflichten, Verlängerungsmöglichkeiten und Kündigungsregelungen.
🎓 Voraussetzung: Gültiger Studierendenstatus
Das Wohnen in einer Wohnanlage des Studierendenwerks setzt eine gültige Immatrikulation voraus.
Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung muss regelmäßig über das Mieterportal hochgeladen bzw. nachgewiesen werden. Das Mieterportal dient als zentrale Plattform für Dokumente, Mitteilungen und Vertragsangelegenheiten 1).
Ohne gültigen Studierendenstatus entfällt die Grundlage für das Mietverhältnis.
🔄 Verlängerung der Wohnzeit
Ein automatischer Anspruch auf Verlängerung besteht nicht. Eine Verlängerung über die ursprünglich vereinbarte Mietdauer hinaus ist dennoch grundsätzlich möglich, muss jedoch rechtzeitig beantragt werden.
Über eine Verlängerung entscheidet das Studierendenwerk in enger Abstimmung mit den jeweiligen Hausaufnahmeausschüssen sowie dem Zentralen Aufnahmeausschuss. Die Entscheidung erfolgt nach individueller Prüfung und unter Berücksichtigung der Kapazitäten sowie der geltenden Vergaberichtlinien.
Typische Gründe, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden können, sind beispielsweise:
- ein nahes Ende des Studiums
- krankheitsbedingte oder sonstige unverschuldete Verzögerungen im Studienverlauf
- ein besonderer und nachweisbarer Einsatz innerhalb der Wohngemeinschaft
Ob eine Verlängerung gewährt wird, entscheidet das Studierendenwerk nach Gesamtbewertung des Einzelfalls. Voraussetzung ist stets ein weiterhin gültiger Studierendenstatus.
📑 Reguläre Kündigung
Eine ordentliche Kündigung durch dich als Bewohner:in ist unter Einhaltung der im Mietvertrag festgelegten Fristen möglich.
Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen sowie die formalen Anforderungen (z. B. Schriftform). Die Kündigung sollte frühzeitig eingereicht werden, insbesondere wenn ein Auszug zum Semesterende geplant ist.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung vollständig geräumt und ordnungsgemäß gemäß den Vorgaben des Studierendenwerks zu übergeben.
⚠️ Ende des Studiums
Mit der Exmatrikulation oder dem endgültigen Abschluss des Studiums entfällt die Voraussetzung für das Wohnen in einer studentischen Wohnanlage.
Das Mietverhältnis endet spätestens zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine dauerhafte Weiternutzung nach Studienende ist nicht vorgesehen.