Wohnzeit und Verlängerung in Hamburger Wohnanlagen

Die reguläre Wohnzeit richtet sich nach den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien des Studierendenwerks und deinem Vertrag. Prüfe dein konkretes Vertragsende frühzeitig, besonders wenn du eine Verlängerung beantragen möchtest.

Keine automatische Verlängerung

Ein befristeter Mietvertrag verlängert sich nicht allein deshalb, weil Studium oder Ausbildung weiterlaufen. Du brauchst einen anerkannten Verlängerungsgrund, einen fristgerechten schriftlichen Antrag und die verlangten Nachweise. Die Entscheidung trifft das dafür vorgesehene Verfahren.

Nach den seit 22. September 2025 geltenden Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien gilt:

  • Die reguläre Wohnzeit beträgt 48 Monate.
  • In Häusern mit dauerhaft geringerer Nachfrage beträgt sie 60 Monate.
  • Bei vorübergehend geringer Nachfrage kann der Zentrale Aufnahmeausschuss die Wohnzeit für einzelne Häuser zeitlich begrenzt verlängern.
  • In Sonderfällen kann eine kürzere Wohnzeit vereinbart werden.

Welche Dauer für dich gilt, steht im Wohnplatzangebot und im Mietvertrag. Der aktuelle allgemeine Mietvertrag nennt vier Jahre als Höchstmietdauer, sofern schriftlich keine andere Mietzeit vereinbart wird. Wohnzeiten bei weiteren Trägern studentischer Wohnangebote in Hamburg können nach den aktuellen Bedingungen angerechnet werden.

Die Richtlinie nennt folgende Gründe:

  • eine nachgewiesene Abschlussphase des Studiums oder der Berufsausbildung, in der der Abschluss voraussichtlich im Verlängerungszeitraum erreicht wird,
  • regelmäßiges Engagement in der studentischen Selbstverwaltung einer Wohnanlage oder in anderen Bereichen beziehungsweise Gremien des Studierendenwerks,
  • sonstige schwerwiegende Gründe, etwa Studium oder Ausbildung mit Kind, eine Behinderung oder chronische Erkrankung,
  • eine besondere Härte, die durch den Auszug entstehen würde.

Treffen mehrere anerkannte Gründe zu, können Verlängerungszeiträume nach der Richtlinie addiert werden. Engagement ist damit ausdrücklich ein möglicher Verlängerungsgrund, aber keine automatische Zusage. Wie du dich beteiligen kannst, erklärt die Seite Studentische Selbstverwaltung.

Die Richtlinie nennt keine abschließende, für jeden Fall identische Dokumentenliste. Ein Nachweis sollte deshalb genau den geltend gemachten Grund und den benötigten Zeitraum nachvollziehbar machen. Beispiele zur Vorbereitung sind:

Verlängerungsgrund Was nachvollziehbar werden sollte Möglicher Nachweis – aktuellen Antrag prüfen
Abschlussphase Welcher Abschluss ansteht und warum er voraussichtlich im beantragten Zeitraum erreicht wird aktuelle Studien- oder Ausbildungsbescheinigung, Fortschritts- beziehungsweise Abschlussnachweis oder Bestätigung der zuständigen Stelle
Regelmäßiges Engagement Aufgabe, Zeitraum und tatsächliche Regelmäßigkeit innerhalb der Selbstverwaltung oder eines Gremiums des Studierendenwerks formlose, datierte Bestätigung durch die Haussprecherin beziehungsweise den Haussprecher; für deren eigenes Engagement kann der Vorsitz ein entsprechendes Schreiben bei der zuständigen Referatsleitung des Studierendenwerks erfragen
Studium oder Ausbildung mit Kind, Behinderung oder chronische Erkrankung Warum der Verbleib den Studien- oder Ausbildungsfortgang absichert und welcher Zeitraum benötigt wird die im Verfahren verlangte geeignete Bescheinigung; sensible Daten nur über den offiziellen geschützten Weg
Besondere Härte durch den Auszug Konkrete Umstände, unmittelbare Folgen eines Auszugs und beantragter Zeitraum strukturierte Begründung und passende Belege zum Einzelfall

Diese Beispiele sind keine Zusage und ersetzen weder das aktuelle Formular noch eine Nachforderung. Frage bei Unklarheit frühzeitig die im Verfahren genannte Stelle, statt sensible Unterlagen vorsorglich an allgemeine E-Mail-Adressen zu senden.

Kein festes Formular für die Engagementbestätigung

In der Praxis bestätigt die Haussprecherin beziehungsweise der Haussprecher das regelmäßige Engagement formlos. Sinnvoll sind Name, ausgeübte Aufgabe, Zeitraum und eine kurze Einordnung der regelmäßigen Tätigkeit sowie Datum und Name der bestätigenden Person. Benötigt der Vorsitz selbst eine Bestätigung, kann er ein entsprechendes Schreiben bei der zuständigen Referatsleitung des Studierendenwerks erfragen.

Der schriftliche Antrag muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Wohnzeit beim Studierendenwerk vorliegen. Die Richtlinie bezeichnet dies ausdrücklich als Ausschlussfrist. Reiche Antrag und Nachweise daher vorher vollständig über den aktuellen offiziellen Weg ein.

  1. Die Abteilung Wohnen prüft eingehende Anträge nach Richtlinie und Grundsatzbeschlüssen.
  2. Der Hausaufnahmeausschuss (HAA) der jeweiligen Wohnanlage gibt bei Verlängerungen eine Empfehlung ab.
  3. Stimmen HAA und Studierendenwerk überein, wird die Entscheidung mitgeteilt.
  4. Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Zentrale Aufnahmeausschuss (ZA).

VERTRAGSENDE PRÜFEN

Datum im Vertrag notieren und den Auszug rechtzeitig vorbereiten.

GRUND + NACHWEIS

Anerkannten Grund belegen und die Drei-Monats-Ausschlussfrist einhalten.

FRÜHER AUSZIEHEN

Form und Frist ausschließlich im eigenen Vertrag prüfen.

UNSICHERER FALL

Bei Härte, fehlenden Nachweisen oder Belastung früh die passende Beratung wählen.

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  • Zuletzt geändert: 2026/08/15 22:03
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