Dies ist eine alte Version des Dokuments!
👥 Besuch, Übernachtung & Untervermietung
Das Wohnen in einer studentischen Wohnanlage bedeutet gemeinschaftliches Leben auf engem Raum. Besuch ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch bestimmten Regeln, um Rücksichtnahme und Fairness gegenüber allen Bewohner:innen zu gewährleisten.
Maßgeblich sind die Regelungen im Mietvertrag sowie die Hausordnung des Studierendenwerks 1).
🧑🤝🧑 Besuch
Kurzzeitiger Besuch ist in der Regel zulässig. Du bist dafür verantwortlich, dass deine Gäste die Hausordnung einhalten und andere Bewohner:innen nicht beeinträchtigen.
Gäste sollten sich grundsätzlich nicht allein in deinem Zimmer oder in Gemeinschaftsbereichen aufhalten, wenn du selbst nicht anwesend bist.
🛏️ Übernachtungen
Gelegentliche Übernachtungen sind grundsätzlich möglich, sofern sie keinen dauerhaften Charakter annehmen.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Übernachtungen – insbesondere in Wohngemeinschaften – kurz mit den Mitbewohner:innen abgestimmt werden. Ein respektvoller Umgang erleichtert das Zusammenleben erheblich.
Eine regelmäßige oder dauerhafte Mitnutzung des Zimmers durch nicht gemeldete Personen ist nicht vorgesehen.
🚫 Private Untervermietung
Eine private Untervermietung ist nicht gestattet. Das eigenständige Überlassen des Zimmers an Dritte – auch vorübergehend – ohne Zustimmung des Studierendenwerks stellt einen Verstoß gegen die vertraglichen Regelungen dar.
Eine unerlaubte Untervermietung kann zur direkten Kündigung des Mietverhältnisses führen. Dies gilt insbesondere, wenn Zimmer zu einem höheren Preis an Dritte weitervermietet werden.
🕒 Längere Abwesenheiten
Steht beispielsweise ein Auslandssemester an, kann in enger Abstimmung mit dem Studierendenwerk eine genehmigte Zwischenvermietung geprüft werden.
Ansprechpartner ist die zuständige Hausverwaltung. Eine Untervermietung ist ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung möglich und muss vorab schriftlich geregelt werden.
⚖️ Hintergrund der Regelungen
Die Regelungen zu Besuch und Untervermietung dienen der Fairness gegenüber anderen Studierenden, der Sicherheit im Gebäude sowie der transparenten Wohnplatzvergabe.
Sie stellen zudem sicher, dass Haftungs- und Versicherungsfragen klar geregelt bleiben.