Auszug aus der Wohnanlage – Übergabe, Reinigung und Kaution
Plane den Auszug vom Vertragsende rückwärts. Entscheidend sind dein Vertrag, ein sauber und bezugsfertig zurückgegebenes Zimmer, die vollständige Schlüsselübergabe und eine nachvollziehbare Dokumentation.
Eigener Vertrag ist maßgeblich
Prüfe Frist, Form, Übergabezustand und Terminweg in deinem Vertrag sowie in den Mitteilungen deiner Hausverwaltung.
1. Vertragsende und Kündigung
Der allgemeine Mietvertrag sieht für die ordentliche Kündigung eine Frist von sechs Wochen zum Monatsende vor und lässt neben der Schriftform die Übermittlung über das Mieter:innenportal zu. Prüfe, ob dieselbe Regel in deinem Vertrag steht, und bewahre die Bestätigung auf.
2. Vorabnahme und Absprachen
Eine Vorabnahme ist in der Praxis üblich. Vereinbare Vorabnahme und Endabnahme nach dem örtlichen Verfahren. Bei der Vorabnahme kann die Hausverwaltung festhalten, welche Reinigungs-, Rückbau- oder Instandsetzungsarbeiten noch erforderlich sind. Nutze das Protokoll als konkrete Arbeitsliste.
Offene Punkte können Kosten auslösen
Nach dem allgemeinen Mietvertrag können Arbeiten, die trotz Aufforderung nicht fristgerecht erledigt wurden, auf Kosten der Mieter:in ausgeführt werden. Eine Vorabnahme ist deshalb nicht folgenlos. 1)
3. Reinigen, zurückbauen und sicher reparieren
Das allgemeine Vertragsmuster verlangt die Rückgabe sauber und bezugsfertig. Das ist mehr als eine nur oberflächliche oder „besenreine“ Übergabe. Beachte die Punkte aus Vertrag, Vorabnahme und örtlicher Auszugsliste.
Streichen richtet sich nach dem konkreten Zustand
Ein Zimmer muss nicht allein wegen des Auszugs pauschal neu gestrichen werden. Entscheidend sind der tatsächliche Zustand und die bei der Vorabnahme festgehaltenen Punkte. Rückstände oder sichtbare Spuren von Stickern und Postern sowie deutliche Abrieb- oder Druckstellen durch Stuhl, Bett oder andere Möbel können dabei angesprochen werden. Kläre anhand des Protokolls, welche Stellen gereinigt, ausgebessert oder gestrichen werden sollen; gewöhnliche Abnutzung und ein zu behebender Zustand sind nicht pauschal gleichzusetzen.
- persönliche Gegenstände und Abfall vollständig entfernen,
- Zimmer, mitvermietete Möbel und zugeordnete Sanitär- oder Küchenbereiche gründlich reinigen,
- eigene Einbauten und genehmigungspflichtige Veränderungen wie vereinbart zurückbauen,
- gemeldete oder festgestellte Arbeiten fristgerecht erledigen,
- endgültigen Zustand mit Fotos und Protokoll dokumentieren.
Führe eine Reparatur nur selbst aus, wenn sie zulässig, gefahrlos und fachgerecht möglich ist. Elektrische, wasserführende, bauliche oder sicherheitsrelevante Arbeiten gehören an die zuständige Fachstelle; kläre Zweifelsfälle schriftlich.
4. Endabnahme und Schlüssel
Nimm den vereinbarten Endtermin wahr und halte das Übergabeprotokoll fest. Gib Zimmer-, Briefkasten- und Gemeinschaftsschlüssel sowie Chipkarten oder Transponder vollständig zurück. Fotos und eigene Notizen ergänzen die Übergabe, ersetzen sie aber nicht.
5. Kaution, Anschrift und Post
Nach dem allgemeinen Mietvertrag ist die Kaution spätestens sechs Monate nach Vertragsende und Rückgabe des Mietgegenstands abzurechnen. Offene Forderungen, Schäden oder fehlende Schlüssel können berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt normalerweise automatisch auf die beim Studierendenwerk hinterlegte Bankverbindung. Prüfe deshalb vor dem Auszug, ob diese noch aktuell ist, und melde nur eine Änderung über den vorgesehenen Weg. Deine neue Anschrift solltest du ebenfalls hinterlegen.
Ändere deine Adresse bei Hochschule, Bank, Krankenkasse und weiteren wichtigen Stellen. Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post kann für die Übergangszeit sinnvoll sein.
Abhakliste
- Vertragsende, Kündigung und Bestätigung geprüft
- Vorabnahmeprotokoll vollständig bearbeitet
- Zimmer sauber und bezugsfertig hergestellt
- Endabnahme bestätigt und Zustand dokumentiert
- alle Schlüssel und Zugangsmedien zurückgegeben
- neue Anschrift hinterlegt und gespeicherte Bankverbindung geprüft