Rundfunkbeitrag im Einzelzimmer oder in der WG

Beim Rundfunkbeitrag zählt, ob dein Zimmer als eigene Wohnung gilt oder hinter einer gemeinsamen Wohnungstür zu einer WG gehört. Prüfe deshalb zuerst die tatsächliche räumliche Situation und nutze für Anmeldung, Abmeldung oder Befreiung ausschließlich den Beitragsservice.

  • Zimmer direkt an einem allgemein zugänglichen Flur: Das Zimmer gilt grundsätzlich als eigene Wohnung. Der Beitrag fällt für dieses Zimmer an, auch wenn Küche oder Bad geteilt werden.
  • Mehrere Zimmer hinter einer gemeinsamen Wohnungstür: Diese Einheit wird grundsätzlich wie eine WG behandelt. Für die Wohnung zahlt eine volljährige Person; die WG kann die Kosten intern teilen.

Offizielle Einordnung

Die genaue Abgrenzung und aktuelle Hinweise erklärt der Beitragsservice für Studierende.

Der aktuelle Rechenwert beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Die gesetzliche Zahlungsweise erfolgt jedoch für drei Monate in Höhe von 55,08 Euro; alternativ sind weitere Vorauszahlungsrhythmen möglich. Eine gewöhnliche monatliche Zahlungsweise wird nicht angeboten.

Aktuelle Zahlungsinformationen des Beitragsservice öffnen

Ist für die gemeinsame Wohnung bereits eine Person angemeldet, können sich die anderen Bewohner:innen mit deren Beitragsnummer abmelden. Teile die Beitragsnummer nur innerhalb der WG und nicht öffentlich.

Wer BAföG erhält und nicht bei den Eltern wohnt, kann eine Befreiung beantragen. Weitere Ausnahmen und Härtefälle prüft der Beitragsservice anhand des Antrags und der Nachweise; eine Befreiung erfolgt nicht automatisch.

Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice beantragen

  1. Prüfe, ob dein Zimmer direkt am allgemein zugänglichen Flur oder hinter einer gemeinsamen Wohnungstür liegt.
  2. Kläre in einer WG, ob bereits ein Beitragskonto für die Wohnung besteht.
  3. Nutze das passende offizielle Formular für Anmeldung, Abmeldung oder Befreiung.
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  • Zuletzt geändert: 2026/08/14 06:38
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