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🏛️ Gremien & Mitbestimmung
Das studentische Wohnen im Studierendenwerk Hamburg ist durch mehrere Gremien strukturiert, die Mitwirkung, Transparenz und geregelte Entscheidungsprozesse ermöglichen.
Neben der studentischen Selbstverwaltung existieren Ausschüsse, die insbesondere bei Aufnahme- und Verlängerungsentscheidungen mitwirken.
Die Grundlagen finden sich im Statut der Selbstverwaltung sowie in den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien des Studierendenwerks. 1) 2)
🏠 Studentische Selbstverwaltung (SV)
In jeder Wohnanlage gibt es eine studentische Selbstverwaltung (SV).
Sie wird durch die Bewohner:innen gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Studierendenwerk.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Organisation von Veranstaltungen
- Verwaltung von Gemeinschaftsräumen
- Vertretung der Hausgemeinschaft
- Mitwirkung in Ausschüssen
Die SV arbeitet auf Grundlage der Beschlüsse der Wohnheimsvollversammlung.
🗳️ Wohnheimsvollversammlung
Die Vollversammlung ist das zentrale demokratische Organ der Wohnanlage.
Hier werden:
- die SV gewählt
- Haushaltsmittel beschlossen
- Projekte diskutiert
- wichtige Themen der Hausgemeinschaft beraten
Sie bildet die Grundlage für die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung.
🤝 Hausausschuss
Der Hausausschuss dient dem regelmäßigen Austausch zwischen:
- studentischer Selbstverwaltung
- Protektor:in
- Vertreter:innen des Studierendenwerks
Er findet in der Regel einmal pro Semester statt und behandelt strukturelle sowie organisatorische Fragen der jeweiligen Wohnanlage.
Der Hausausschuss ist ein Koordinations- und Abstimmungsgremium, kein Entscheidungsorgan über Einzelverträge.
🏠 Hausaufnahmeausschuss (HAA)
Der Hausaufnahmeausschuss ist auf Ebene der jeweiligen Wohnanlage tätig.
Er wirkt mit bei:
- internen Umzügen
- Vergabe freiwerdender Plätze
- Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit
Der HAA bringt die Perspektive der jeweiligen Wohnanlage ein und spricht Empfehlungen aus.
🏛️ Zentraler Aufnahmeausschuss (ZAA)
Der Zentrale Aufnahmeausschuss arbeitet wohnheimübergreifend.
Er setzt sich gemäß Statut zusammen aus:
- einer Protektor:in (Vorsitz)
- Vertreter:innen des Studierendenwerks
- Studierendenvertreter:innen
- einer vom AStA benannten Person
Der ZAA befasst sich mit:
- Empfehlungen zur Aufnahme von Bewerber:innen
- Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit
- grundsätzlichen Fragen der Vergaberichtlinien
Die endgültige Entscheidung liegt beim Studierendenwerk.
🏛️ Beirat Wohnen
Der Beirat Wohnen ist ein übergeordnetes Gremium des Studierendenwerks im Bereich studentisches Wohnen.
Er berät insbesondere:
- wirtschaftliche Entwicklungen
- soziale Rahmenbedingungen
- strukturelle Fragen des Wohnens
Protektor:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Wohnen.
🧭 Beteiligung – wohnheimübergreifend
Je nach Gremium gibt es unterschiedliche Wege zur Beteiligung:
- Direkte Wahl (z. B. SV in der Vollversammlung)
- Benennung durch die SV (z. B. Vertreter:innen in Ausschüssen)
- Ernennung gemäß Statut (z. B. Protektor:innen)
- Mitwirkung in wohnheimübergreifenden Ausschüssen
Mitbestimmung findet somit sowohl auf Ebene der einzelnen Wohnanlage als auch wohnheimübergreifend statt.
💡 Zusammengefasst
Die Gremienstruktur im studentischen Wohnen ermöglicht:
- demokratische Mitwirkung
- Transparenz bei Vergabeprozessen
- strukturierten Austausch zwischen Studierenden und Studierendenwerk
Sie ist ein zentraler Bestandteil des gemeinschaftlich organisierten Wohnens.