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🏛️ Gremien & Mitbestimmung

Das studentische Wohnen im Studierendenwerk Hamburg ist durch mehrere Gremien strukturiert, die Mitwirkung, Transparenz und geregelte Entscheidungsprozesse ermöglichen.

Neben der studentischen Selbstverwaltung existieren Ausschüsse, die insbesondere bei Aufnahme- und Verlängerungsentscheidungen mitwirken.

Die Grundlagen finden sich im Statut der Selbstverwaltung sowie in den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien des Studierendenwerks. 1) 2)


In jeder Wohnanlage gibt es eine studentische Selbstverwaltung (SV).

Sie wird durch die Bewohner:innen gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Studierendenwerk.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Organisation von Veranstaltungen
  • Verwaltung von Gemeinschaftsräumen
  • Vertretung der Hausgemeinschaft
  • Mitwirkung in Ausschüssen

Die SV arbeitet auf Grundlage der Beschlüsse der Wohnheimsvollversammlung.


Die Vollversammlung ist das zentrale demokratische Organ der Wohnanlage.

Hier werden:

  • die SV gewählt
  • Haushaltsmittel beschlossen
  • Projekte diskutiert
  • wichtige Themen der Hausgemeinschaft beraten

Sie bildet die Grundlage für die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung.


Der Hausausschuss dient dem regelmäßigen Austausch zwischen:

  • studentischer Selbstverwaltung
  • Protektor:in
  • Vertreter:innen des Studierendenwerks

Er findet in der Regel einmal pro Semester statt und behandelt strukturelle sowie organisatorische Fragen der jeweiligen Wohnanlage.

Der Hausausschuss ist ein Koordinations- und Abstimmungsgremium, kein Entscheidungsorgan über Einzelverträge.


Der Hausaufnahmeausschuss ist auf Ebene der jeweiligen Wohnanlage tätig.

Er wirkt mit bei:

  • internen Umzügen
  • Vergabe freiwerdender Plätze
  • Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit

Der HAA bringt die Perspektive der jeweiligen Wohnanlage ein und spricht Empfehlungen aus.


Der Zentrale Aufnahmeausschuss arbeitet wohnheimübergreifend.

Er setzt sich gemäß Statut zusammen aus:

  • einer Protektor:in (Vorsitz)
  • Vertreter:innen des Studierendenwerks
  • Studierendenvertreter:innen
  • einer vom AStA benannten Person

Der ZAA befasst sich mit:

  • Empfehlungen zur Aufnahme von Bewerber:innen
  • Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit
  • grundsätzlichen Fragen der Vergaberichtlinien

Die endgültige Entscheidung liegt beim Studierendenwerk.


Der Beirat Wohnen ist ein übergeordnetes Gremium des Studierendenwerks im Bereich studentisches Wohnen.

Er berät insbesondere:

  • wirtschaftliche Entwicklungen
  • soziale Rahmenbedingungen
  • strukturelle Fragen des Wohnens

Protektor:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Wohnen.

3)


Je nach Gremium gibt es unterschiedliche Wege zur Beteiligung:

  • Direkte Wahl (z. B. SV in der Vollversammlung)
  • Benennung durch die SV (z. B. Vertreter:innen in Ausschüssen)
  • Ernennung gemäß Statut (z. B. Protektor:innen)
  • Mitwirkung in wohnheimübergreifenden Ausschüssen

Mitbestimmung findet somit sowohl auf Ebene der einzelnen Wohnanlage als auch wohnheimübergreifend statt.


Die Gremienstruktur im studentischen Wohnen ermöglicht:

  • demokratische Mitwirkung
  • Transparenz bei Vergabeprozessen
  • strukturierten Austausch zwischen Studierenden und Studierendenwerk

Sie ist ein zentraler Bestandteil des gemeinschaftlich organisierten Wohnens.


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  • Zuletzt geändert: 2026/02/15 22:21
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