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🏛️ Gremien & Mitbestimmung

Das studentische Wohnen im Studierendenwerk Hamburg ist durch mehrere Gremien strukturiert, die Mitwirkung, Transparenz und geregelte Entscheidungsprozesse ermöglichen.

Neben der studentischen Selbstverwaltung existieren Ausschüsse, die insbesondere bei Aufnahme- und Verlängerungsentscheidungen mitwirken.

Die Grundlagen finden sich im Statut der Selbstverwaltung sowie in den Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien des Studierendenwerks. 1) 2)


Die studentische Selbstverwaltung (SV) ist ein zentrales Gremium auf Wohnanlage-Ebene.

Sie wird durch die Bewohner:innen gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber dem Studierendenwerk. Die SV organisiert Gemeinschaftsaktivitäten, betreut Räume und ist erste Ansprechperson für interne Anliegen.

Grundlage für die Arbeit der SV ist eine von der Mehrheit der Bewohner:innen beschlossene Satzung, die durch den Hausausschuss genehmigt wird.


Die Vollversammlung ist das zentrale demokratische Organ der Wohnanlage.

Hier werden:

  • die SV gewählt
  • Haushaltsmittel beschlossen
  • Projekte diskutiert
  • wichtige Themen der Hausgemeinschaft beraten

Sie bildet die Grundlage für die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung.


Der Hausausschuss dient dem regelmäßigen Austausch zwischen:

  • studentischer Selbstverwaltung
  • Protektor:in
  • Vertreter:innen des Studierendenwerks

Er findet in der Regel einmal pro Semester statt und behandelt strukturelle sowie organisatorische Fragen der jeweiligen Wohnanlage.

Der Hausausschuss ist ein Koordinations- und Abstimmungsgremium, kein Entscheidungsorgan über Einzelverträge.


Der Hausaufnahmeausschuss arbeitet auf Ebene der jeweiligen Wohnanlage und ist Teil des Vergabeprozesses für Wohnplätze.

Er befasst sich mit:

  • der internen Vergabe freiwerdender Wohnplätze
  • Umzügen innerhalb der Wohnanlage
  • Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit einzelner Bewohner:innen

Der HAA bringt die Wahrnehmung der Wohnanlage ein und gibt fundierte Empfehlungen an den Zentralen Aufnahmeausschuss.


Der Zentrale Aufnahmeausschuss arbeitet wohnheimübergreifend.

Er setzt sich gemäß Statut zusammen aus:

  • einer Protektor:in (Vorsitz)
  • Vertreter:innen des Studierendenwerks
  • Studierendenvertreter:innen
  • einer vom AStA benannten Person

Der ZAA befasst sich mit:

  • Empfehlungen zur Aufnahme von Bewerber:innen
  • Empfehlungen zur Verlängerung der Wohnzeit
  • grundsätzlichen Fragen der Vergaberichtlinien

Die endgültige Entscheidung liegt beim Studierendenwerk.


Der Beirat Wohnen ist ein übergeordnetes Gremium für alle Wohnanlagen.

Er besteht unter anderem aus:

  • dem vom Aufsichtsrat gewählten Vorsitzenden
  • einer stellvertretenden Vorsitzenden
  • Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltungen
  • den Protektor:innen
  • ggf. externen Vertreter:innen des öffentlichen Lebens

Aufgaben des Beirats Wohnen sind vor allem:

  • Empfehlungen zum Wirtschaftsplan des studentischen Wohnens
  • Stellungnahmen zur sozialen Lage und Wohnsituation der Studierenden
  • Beratung der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrats

Protektor:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Wohnen und tragen die Perspektive der Wohnanlagen in dieses Gremium.


Je nach Gremium gibt es unterschiedliche Wege zur Beteiligung:

  • Direkte Wahl (z. B. SV in der Vollversammlung)
  • Benennung durch die SV (z. B. Vertreter:innen in Ausschüssen)
  • Ernennung gemäß Statut (z. B. Protektor:innen)
  • Mitwirkung in wohnheimübergreifenden Ausschüssen

Mitbestimmung findet somit sowohl auf Ebene der einzelnen Wohnanlage als auch wohnheimübergreifend statt.


Die Gremienstruktur im studentischen Wohnen ermöglicht:

  • demokratische Mitwirkung
  • Transparenz bei Vergabeprozessen
  • strukturierten Austausch zwischen Studierenden und Studierendenwerk

Sie ist ein zentraler Bestandteil des gemeinschaftlich organisierten Wohnens.


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  • Zuletzt geändert: 2026/02/15 22:24
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