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🏛️ Das Studierendenwerk Hamburg

Diese Seite gibt einen Überblick über Aufgaben, Struktur und Rolle des Studierendenwerks Hamburg. Sie dient der grundsätzlichen Einordnung und ergänzt thematische Seiten zu Bewerbung, Einzug und Wohnen.


Das Studierendenwerk Hamburg ist eine öffentlich-rechtliche Institution, die Studierende in sozialen, wirtschaftlichen und organisatorischen Belangen unterstützt. Es ergänzt die Aufgaben der Hochschulen und trägt dazu bei, angemessene Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen.

Das Studierendenwerk ist dabei kein Teil der Hochschulverwaltung, sondern eine eigenständige Einrichtung mit klar definiertem gesetzlichen Auftrag 1).


Zu den zentralen Aufgaben des Studierendenwerks Hamburg gehört insbesondere die Bereitstellung von Wohnraum in Form von Wohnanlagen und Wohnheimen. Darüber hinaus bietet das Studierendenwerk soziale Beratung und Unterstützungsangebote an, beispielsweise bei finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Fragestellungen.

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist der Betrieb von Mensen und Cafeterien, die Studierenden eine bezahlbare und ausgewogene Verpflegung ermöglichen sollen. Ergänzend dazu setzt sich das Studierendenwerk für die Förderung von Chancengleichheit ein, unter anderem durch spezielle Angebote für internationale Studierende sowie für Studierende mit Kindern 2).


Das Studierendenwerk Hamburg ist für Studierende mehrerer Hamburger Hochschulen zuständig. Dazu zählen unter anderem:

  • Universität Hamburg
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
  • HafenCity Universität Hamburg (HCU)
  • Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)
  • Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT)
  • Technische Universität Hamburg (TUHH)
  • Bucerius Law School

Unabhängig von der jeweiligen Hochschule gelten die Angebote des Studierendenwerks nach einheitlichen Grundsätzen 3).


Die Organisation des Studierendenwerks Hamburg ist gesetzlich geregelt und basiert auf mehreren Gremien mit unterschiedlichen Aufgaben. Zentrales beschlussfassendes Organ ist die Vertreterversammlung, in der sowohl Hochschulen als auch Studierende vertreten sind.

Der Aufsichtsrat überwacht die wirtschaftliche Führung und die Verwaltung des Studierendenwerks. Die Geschäftsführung ist für das operative Tagesgeschäft verantwortlich und setzt die Beschlüsse der Gremien um 4).


Das Studierendenwerk arbeitet eng mit den Hamburger Hochschulen zusammen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, Angebote und Dienstleistungen an den tatsächlichen Bedarf der Studierenden anzupassen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Dabei fungiert das Studierendenwerk als sozialer Dienstleister für Studierende, nicht als akademische oder prüfungsrelevante Instanz.


Die Finanzierung des Studierendenwerks Hamburg erfolgt einerseits durch Entgelte für angebotene Dienstleistungen, beispielsweise im Bereich Wohnen oder Verpflegung, und andererseits durch staatliche Zuschüsse.

Das Studierendenwerk verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist verpflichtet, seine wirtschaftlichen Tätigkeiten an diesem Auftrag auszurichten 5).



1)
Studierendenwerk Hamburg: Über uns, https://www.stwhh.de/ueber-uns
2)
Studierendenwerk Hamburg: Aufgaben, https://www.stwhh.de/ueber-uns/aufgaben
3)
Studierendenwerk Hamburg: Hochschulen, https://www.stwhh.de/ueber-uns/hochschulen
4)
Studierendenwerk Hamburg: Organisation, https://www.stwhh.de/ueber-uns/organisation
5)
Studierendenwerk Hamburg: Rechtliche Grundlagen, https://www.stwhh.de/ueber-uns/rechtliche-grundlagen
  • de/organisation/studierendenwerk.1770676152.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2026/02/09 22:29
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