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🛠️ Reparaturen & Schäden melden

In einer Wohnanlage treten im Alltag gelegentlich technische Defekte oder kleinere Schäden auf.

Eine frühzeitige Meldung hilft, größere Folgeschäden zu vermeiden und sorgt dafür, dass Reparaturen zügig organisiert werden können.

Schäden zu melden ist keine „Beschwerde“, sondern Teil eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Gebäude.


Typische meldepflichtige Schäden sind zum Beispiel:

  • tropfende Wasserhähne oder undichte Leitungen
  • defekte Heizkörper
  • Stromausfälle oder beschädigte Steckdosen
  • defekte Lampen/Beleuchtung
  • beschädigte Türen oder Schlösser
  • Schäden an Gemeinschaftseinrichtungen

Auch scheinbar kleine Defekte können sich mit der Zeit verschlimmern.


Das Studierendenwerk stellt im Mieterportal ein Ticketingsystem zur Verfügung, über das Schäden gemeldet werden können.

Dort kannst du dein Anliegen strukturiert erfassen und den Bearbeitungsstatus nachverfolgen.

👉 Mieterportal: Studierendenwerk Hamburg – Mieter:innenportal

Je nach Wohnanlage kann alternativ auch eine direkte Meldung beim Hausmeister (per E-Mail oder während der Sprechzeiten) möglich sein.

Hilfreich bei jeder Meldung sind:

  • genaue Beschreibung des Problems
  • Angabe von Zimmernummer und Wohnanlage
  • seit wann der Schaden besteht
  • ggf. Fotos zur Veranschaulichung

Je präziser die Information, desto schneller kann reagiert werden.


Normale Abnutzung (z. B. leichte Gebrauchsspuren) ist vom Mietgebrauch umfasst.

Selbst verursachte Schäden (z. B. durch unsachgemäße Nutzung) können hingegen kostenpflichtig sein.

Im Zweifel gilt: Lieber frühzeitig melden als einen Schaden zu verschlimmern.


Eigenständige Reparaturen an technischen Anlagen (z. B. Elektrik, Wasserleitungen oder Heizsystemen) sind nicht zulässig.

Unsachgemäße Eingriffe können Sicherheitsrisiken darstellen und Folgeschäden verursachen.

Bitte informiere stattdessen den Hausmeister oder nutze das Ticketingsystem.


Schäden möglichst frühzeitig melden – idealerweise über das Ticketingsystem im Mieterportal.

So bleibt die Wohnanlage für alle sicher und funktionstüchtig.

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  • Zuletzt geändert: 2026/02/15 18:44
  • von admin