Diese Checkliste führt vom Wohnplatzangebot bis in die ersten Tage im Zimmer. Maßgeblich bleiben dein konkreter Mietvertrag, dein Wohnplatzangebot und die aktuellen Mitteilungen deiner Hausverwaltung.
Eigener Vertrag zuerst
Der allgemeine Mietvertrag für Dauerbewohner:innen ist auf Stand Februar 2026. Für einzelne Wohnanlagen können andere Vertragsunterlagen gelten. Prüfe deshalb immer die Fassung, die dir für deinen Wohnplatz angeboten wurde. 1)
Übergabe nicht erst am Einzugstag klären
Stimme den Termin möglichst mindestens zwei Wochen vor dem Einzug mit der Hausverwaltung ab. Dieser Vorlauf ist besonders wichtig, wenn Urlaubszeiten berücksichtigt oder Unterstützung vor Ort organisiert werden muss. Verlangt dein Angebot eine frühere Rückmeldung, gilt die dort genannte Frist.
Die Hausverwaltung organisiert die verbindliche Schlüsselübergabe. Welcome-Tutor:innen können insbesondere internationale Studierende schon vor der Anreise ansprechen und am Einzugstag vor Ort unterstützen. Nach vorheriger Abstimmung können sie die Schlüsselübergabe auch selbst übernehmen, beispielsweise bei einer Ankunft am Abend. Sie helfen außerdem bei Fragen zum Wohnen und Ankommen, bei sprachlichen oder organisatorischen Hürden und fördern Kontakte in der Wohnanlage. Sie ersetzen jedoch keine verbindliche Terminabsprache mit der Hausverwaltung.
Aktuelle Tutor:innen, wohnanlagenbezogene Kontakte und die allgemeine Adresse `[email protected]` stehen auf der offiziellen Seite des Welcome-Tutorenprogramms.
Der allgemeine Mietvertrag von Februar 2026 verlangt eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Der eigene Vertrag ist verbindlich. Für die Wohnsitzanmeldung gelten je nach vorherigem Wohnort unterschiedliche Hamburger Einstiege:
Grundsätzlich musst du den Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Welche Unterlagen und welcher Terminweg in deinem Fall erforderlich sind, steht auf der jeweils passenden Hamburger Service-Seite. Der Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. 2)
Ausstattung, Anschlussart und erlaubte Elektrogeräte unterscheiden sich. Eine Mehrfachsteckdose oder ein bestimmtes Gerät ist deshalb keine allgemeine Mitbringpflicht. Prüfe Zimmerbeschreibung, Vertrag und lokale Unterlagen, bevor du etwas kaufst.
Die PDF-Fassung enthält dieselben 19 Punkte wie diese Seite und eignet sich zum Ausdrucken oder digitalen Abhaken.
Einzugscheckliste herunterladen (PDF, Deutsch, 2 Seiten, Stand August 2026)